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DBV-Präsidium: CMA und ZMP sind unverzichtbar - Absatzfonds - besonnene Reaktion gefragt

Berlin (ots)

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält
Zielrichtungen und Aufgaben der CMA und ZMP für unverzichtbar. 
Gleichwohl muss die anstehende Novellierung des Absatzfondsgesetzes 
dazu genutzt werden, den Absatzfonds noch stärker inhaltlich und 
strukturell an den Interessen der Erzeuger und den künftigen 
Herausforderungen der Produktionskette auszurichten. Dies erklärte 
das DBV-Präsidium auf seiner Klausurtagung (9.10.2006), an der alle 
18 Präsidenten und Hauptgeschäftführer der Landesbauernverbände unter
Leitung von DBV-Präsident Gerd Sonnleitner teilnahmen.
Vor diesem Hintergrund ruft der DBV alle Beteiligten zur 
Besonnenheit auf und warnt davor, bewährte und von vielen 
ausländischen Anbietern kopierte Einrichtungen wie ZMP und CMA aufs 
Spiel zu setzen. Jeder Widerspruch von Abgabepflichtigen der 
Absatzfondsbeiträge sollte deshalb sorgfältig abgewogen werden. Alle 
Akteure sollten sich in Verantwortung für ihr Unternehmen für eine 
schlagkräftige Absatzförderung deutscher Produkte entscheiden. Die 
durch die Widersprüche mittlerweile erzwungenen Mittelkürzungen 
werden zum Beispiel die CMA zwingen, ihr erfolgreiches Marketing auf 
den expandierenden Auslandsmärkten zurückzufahren. Es wird im Inland 
zu tiefen Einschnitten beim zentral-regionalen Marketing kommen. Auch
wird die Kommunikation der Sicherheit der Lebensmittel, die 
Zurückweisung ernährungsphysiologisch nicht haltbarer Angriffe zum 
Beispiel auf die Vorzüglichkeit tierischer Lebensmittel und die 
Imagepflege für die Land- und Agrarwirtschaft bestenfalls nur noch 
auf Sparflamme betrieben werden können.
Die Rechtmäßigkeit der Absatzfondsbeiträge wird derzeit vom 
Bundesverfassungsgericht geprüft; auch die EU-Kommission erhebt 
Zweifel an der Verwendung von Mitteln für Werbekampagnen innerhalb 
der EU. Aufgrund der schwebenden Rechtslage, vor allem aber in Folge 
zwischenzeitlich eingelegter Widersprüche von Abgabepflichten hat der
Verwaltungsrat des Absatzfonds am 27. September 2006 beschlossen, die
Ausgaben rigide zu drosseln. Betroffen davon sind insbesondere die 
beiden über den Absatzfonds finanzierten Gesellschaften CMA und ZMP. 
Widerspruch kann nur der Abgabepflichtige (in der Regel der 
Flaschenhalsbetrieb) einlegen; verschiedentlich werden sie dazu von 
Landwirten angehalten. Begründet werden die Widersprüche bzw. die 
Aufforderung dazu zwar mit Verweis auf den Beschluss des 
Verwaltungsgerichtes Köln, getragen auch von der Sorge, im Falle 
einer Nichtigkeitserklärung des Absatzfondsgesetzes abgeführte 
Beiträge nicht zurück zu erhalten. Zur vollständigen Beurteilung 
gehört aber auch, neben berechtigter Kritik im Detail, dass eine 
drastische Mittelkürzung erfolgreiche Arbeit zur Sicherung der 
Markttransparenz durch die ZMP wie auch die Absatzförderung und 
Imagepflege der CMA zunichte macht.
Mit einem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes ist aller 
Voraussicht nach frühestens in zwei Jahren zu rechnen. 
Bundesregierung, Bundesgesetzgeber, Bundesanstalt für Ernährung, 
Absatzfonds und renommierte Rechtwissenschaftler gehen davon aus, 
dass das Absatzfondsgesetz verfassungskonform ist. Die Europäische 
Kommission hat ihre Position mittlerweile wegen der Mitgliedsstaaten 
erheblich abgeschwächt und somit hat der Druck des Berufsstandes zu 
einem ersten Erfolg geführt.

Kontakt:

Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240

Original content of: Deutscher Bauernverband (DBV), transmitted by news aktuell

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