Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
VÖB für zügige Schaffung eines ABS-Gesetzes
Frankfurt am Main (ots)
VÖB-Präsident Hans Dietmar Sauer hat der Bundesregierung empfohlen, zügig die rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung von ABS-Zweckgesellschaften in Deutschland zu schaffen. "Für den Finanzstandort Deutschland ist es von herausragender Bedeutung, dass ABS-Zweckgesellschaften auch in Deutschland und nicht nur in Irland oder in den USA gegründet werden können", sagte Sauer anlässlich der Frühjahrs-Pressekonferenz des Verbandes in Frankfurt am Main. Während Spanien, Italien oder Frankreich, die Voraussetzungen für ABS-Gesellschaften geschaffen hätten, existierten die hierfür notwendigen gesetzlichen Vorschriften in Deutschland noch nicht.
Das neue ABS-Gesetz müsse im wesentlichen die Umsatzsteuerbefreiung des Verbriefungsgeschäfts sowie die Gewerbesteuerfreiheit der ABS-Gesellschaft regeln und insolvenzrechtliche Probleme, insbesondere bei der Sicherheitenübertragung, lösen. "Der VÖB hat hierzu gemeinsam mit der KfW Vorschläge ausgearbeitet. Nun ist die Bundesregierung am Zuge, die gesetzlichen Grundlagen für ABS-Zweckgesellschaften in Deutschland kurzfristig zu schaffen und den hieran interessierten Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu geben", sagte Sauer. Diese Chance, den Finanzplatz Deutschland voranzubringen, dürfe gerade vor dem Hintergrund der Abwanderungsdiskussion in einigen Industriekreisen, nicht verpasst werden. Sauer bezeichnete die Initiative zur Gründung einer Zweckgesellschaft für die Verbriefung und den Verkauf von Krediten (True Sales Initiative, TSI) als grundsätzlich begrüßenswerten Ansatz. Mit einer solchen Konstruktion könnten die Banken ihr Eigenkapital entlasten und Freiräume in den Bilanzen schaffen. Das Geschäft als solches sei nicht neu, sondern werde in Deutschland, allerdings über im Ausland gegründete Gesellschaften, schon seit 1991 praktiziert.
Sauer stellte klar, dass die Entscheidung über die Teilnahme an dieser ABS-Zweckgesellschaft ausschließlich im geschäftspolitischen Ermessen der Banken stehe. Die Vorstellung, die Initiative müsse scheitern, wenn nicht alle deutschen Banken hieran teilnehmen, sei daher völlig falsch. Jede Bank werde angesichts ihrer konkreten Eigenkapitalsituation die Möglichkeiten der Forderungsverbriefung individuell beurteilen und über die Inanspruchnahme des über die ABS-Zweckgesellschaft eröffneten Angebots selbst entscheiden.
Der VÖB-Präsident warnte davor, die ABS-Zweckgesellschaft bereits vor deren Gründung durch eine unsinnige Diskussion über vermeintliche Staatsgarantien für die hieran teilnehmenden Banken zu belasten. Richtig sei, dass es keinerlei Garantie der KfW für diesen Geschäftskreis geben werde. Vielmehr sei die Einbindung der KfW in die ABS-Zweckgesellschaft lediglich wegen deren Expertise bei solchen Geschäften vorgesehen. Außerdem habe das Vorhaben nichts mit der unseligen Diskussion über die Gründung einer "Bad-Bank" oder die Sanierung maroder Banken mit Steuergeldern zu tun.
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