VBB Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V.
Verteidigungsminister vollzieht Verfassungsbruch
Bonn (ots)
Mit der für heute angesetzten, öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung zur Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zur Abgabe der Personalabrechnung setzt das Bundesministerium der Verteidigung einen negativen Schlusspunkt unter ein Kapitel der Bundeswehrreform.
Trotz erheblicher und bis jetzt nicht ausgeräumter verfassungsrechtlicher Bedenken sollen mehr als 2 000 Menschen der Bundeswehrverwaltung mit ihrer Aufgabe an die Bundesministerien des Inneren und der Finanzen abgegeben werden. Damit entledigt das Verteidigungsressort sich mit einem Federstrich seiner Zuständigkeit eines der Bundeswehrverwaltung mit Verfassungsrang zugeschriebenen Aufgabenbereiches bei Besoldung, Versorgung, Entlohnung und Beihilfe für über 400 000 Menschen, so der Bundesvorsitzende des Verbandes der Beamten der Bundeswehr (VBB), Wolfram Kamm. Das von der Verfassung verfolgte Ziel, die Streitkräfte von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, wird mit diesem Schritt ins Gegenteil verkehrt. Hinzu kommt für das Verteidigungsressort ein erheblicher Verlust von Fach- und Sachverstand auf diesen Rechtsgebieten, der den Service und die Fürsorge für die Soldaten erheblich einschränken wird. Denn nur wer die Lage der Soldaten kennt, wird sie gut und sachgerecht beraten können.
Dass zudem bis zum heutigen Tag weder zur sachlichen Notwendigkeit noch zu Fragen der Wirtschaftlichkeit oder möglicher Effizienzrenditen des Vorhabens schlüssige Antworten vorliegen, bestätigt aus der Sicht des VBB die Annahme, dass dieser organisatorische Kraftakt nur aus Gründen der Erreichung der politisch gesetzten Zielgröße von 55 000 Dienstposten in der Zielstruktur bei der Bundeswehrverwaltung dient. Zudem gibt die Rahmenvereinbarung auf wesentliche organisatorische Fragen noch keine Antworten. Diese sollen in noch zu erarbeitenden Einzelvereinbarungen gelöst werden. Der heutige Akt ist also ein Geschäft mit offenem Ausgang, das zunächst nur Kosten verursacht. Und selbst deren Höhe kann nicht abschließend benannt werden. Nur eins steht fest: Der Weg soll unumkehrbar bereitet werden.
Was noch schwerer wiegt, ist die demotivierende Wirkung bei den betroffenen Beschäftigten und die Enttäuschung über die Behandlung durch den Arbeitgeber Bundeswehr. Sollte der ab dem Jahre 2013 geplante Aufgaben- und Personalübergang wie vorgesehen vollzogen werden, verliert die Bundeswehr einen wichtigen, sie über Jahrzehnte prägenden zivilen Teil. Im Zusammenhang mit dem ausgegebenen Leitsatz von der einen Bundeswehr und dem einen Personalkörper beginnt ein Erosionsprozess, an dessen Ende eine Abkehr von der bisher einvernehmlich für die Bundeswehr geltenden "Zwei-Säulen-Theorie" von Streitkräften und einer eigenständigen Bundeswehrverwaltung in der Zukunft zu befürchten steht.
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