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Deutsches Bäckerhandwerk fordert mehr Zeit für Umrüstung der Kassensysteme

Deutsches Bäckerhandwerk fordert mehr Zeit für Umrüstung der Kassensysteme
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Berlin, 20. Mai 2020 - Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks fordert, dass die Nichtbeanstandungsfrist für die technische Erneuerung der Kassen in Bäckereien verlängert wird. Den Betrieben sind in der aktuellen Krisensituation die zusätzlichen Investitionen nicht zuzumuten.

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen bis spätestens 1. Oktober alle Registrierkassen in Bäckereien mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, die derzeit noch nicht in ausreichender Zahl lieferbar ist. Die Aufrüstung verursacht Kosten im vierstelligen Euro-Bereich je Kasse. "In der derzeitig wirtschaftlich angespannten Situation ist es den Bäckern nicht zu vermitteln, in neue Kassensysteme investieren zu müssen. Die Finanzbehörden der Länder sollten daher die Nichtbeanstandungsregelung für Kassen zeitnah verlängern", fordert daher Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. Viele Unternehmen haben durch den wochenlangen Lockdown erhebliche Liquiditätsprobleme und viele bangen um ihre wirtschaftliche Zukunft. Zudem sei nicht absehbar, wann die Betriebe wieder unter normalen Umständen wirtschaften können, so Wippler.

"Die Nachrüstung mit TSE ist auch zeitlich für viele Bäckereien kaum noch zu schaffen", ergänzt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes. Durch die weltweite Corona-Pandemie wurden die Lieferketten aus Fernost unterbrochen und Lieferungen haben sich verzögert. Die für die Umrüstung notwendige Hard- und Software steht den Betrieben nur eingeschränkt zur Verfügung. Erschwerend kommt hinzu, dass der Außendienst, der die Technik in die Betriebe bringt und die Mitarbeiter schulen muss, in den vergangenen Wochen keine Auswärtstermine wahrnehmen konnte. Auch für die Finanzverwaltung wäre ein Festhalten an der bisherigen Frist mit personellem Mehraufwand verbunden, ist Schneider überzeugt. Viele Bäckereien würden aus den oben genannten Gründen voraussichtlich einen individuellen Antrag zur Fristverlängerung gemäß § 148 Abgabenordnung stellen, über die die Finanzämter jeweils einzeln entscheiden müssten.

Der gesetzliche Hintergrund

Die gesetzliche Pflicht zur Umrüstung der Kassensysteme gilt seit 1. Januar 2020. Da die technischen Voraussetzungen nicht gegeben waren, wurde eine Nichtbeanstandungsregelung für Kassensysteme ohne TSE bis zum 30. September vereinbart. Danach besteht für Bäckereien die Gefahr, dass Finanzbeamte ihre Buchhaltung als fehlerhaft beanstanden und im schlimmsten Fall die zu zahlende Steuerlast schätzen. Betroffen sind rund 11.000 Betriebe des Deutschen Bäckerhandwerks mit 46.000 festen und weiteren 15.000 mobilen Verkaufsstellen. Die Vorgabe, dass Kassensysteme sicher vor Manipulation sind, ist in § 146 ff. der Abgabenverordnung (AO) geregelt.

Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Die deutschen Innungsbäcker werden seit 1948 durch den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. auf lokaler, regionaler, Bundes- sowie EU-Ebene vertreten. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland vertritt der Zentralverband die Interessen von 10.491 Betrieben mit ca. 266.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 12,44 Milliarden Euro in Bäckereien, Konditoreien, Familienbetrieben und Großbäckereien. Durch den engen Kontakt zum Gesetzgeber hat der Verband gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen die Möglichkeit, die Interessen seiner Mitglieder erfolgreich durchzusetzen. Durch seine Arbeit sichert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. die Zukunft der deutschen Innungsbäcker, indem er auf die Politik zugeht und die Belange des Bäckerhandwerks vertritt. Bei der Vorbereitung neuer Gesetzesentwürfe, Verwaltungsanordnungen oder politischen Planungen steht der Zentralverband den Verantwortlichen beratend zur Seite und versorgt sie mit wertvollen Informationen. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie "Bäckman" oder "Back dir deine Zukunft" werden gezielt Kinder und Jugendliche über den Beruf des Bäckers informiert. Neben der Interessenvertretung seiner Mitgliedsunternehmen und der Nachwuchsförderung klärt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. über die Internetseite www.innungsbaecker.de auch Verbraucher rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk auf. Ob Rezepte oder Artikel zur Brotkultur in Deutschland, hier werden der Innungsbäcker und die Kunst des Brotbackens in den Mittelpunkt gerückt. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Michael Wippler als Präsidenten vertreten. Die Geschäfte leitet Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider.

Kontakt Zentralverband

Susan Hasse
Pressereferentin
Tel: (030) 20 64 55-42
E-Mail:  presse@baeckerhandwerk.de

Internet: www.baeckerhandwerk.de

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