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Verkehrsteilnehmer künftig besser geschützt
Am 1. August tritt die Reform des Schadensersatzrechts in Kraft

Berlin (ots)

Ab 1. August gelten neue Bestimmungen beim
Schadensersatzrecht. "Auch für Autofahrer bringt die Reform
zahlreiche Veränderungen", erklärt der Kfz-Versicherer Direct Line.
So legt das neue Gesetz beispielsweise fest, dass Kinder erst ab
zehn Jahren im Straßenverkehr haften, statt wie bisher bereits ab
einem Alter von sieben Jahren. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn
Kinder vorsätzlich handeln. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt,
dass Kinder unter zehn Jahren im Straßenverkehr oft überfordert sind
und ganz anders reagieren als Erwachsene.
Auch für Mitfahrer in Privat-PKWs ist der Schutz bei
Verkehrsunfällen deutlich ausgeweitet worden. Bisher erhielten
Beifahrer keinen Schadensersatz, da unentgeltlich beförderte
Mitfahrer sich der Gefahr "freiwillig" ausgesetzt hätten. Das ändert
sich nun: Künftig können Mitfahrer den gleichen Schadensersatz wie
Fahrer verlangen.
Die Gefährdungshaftung wurde ausgeweitet. Kfz-Halter haften
zukünftig auch bei unabwendbaren Unfällen. Ist ein Fußgänger
beispielsweise ohne Verschulden auf die Fahrbahn geraten und ein
nahendes Auto kann nicht schnell genug bremsen, dann hatte der
erfasste Fußgänger in der Vergangenheit oftmals keinen Anspruch auf
Schadensersatz. Jetzt muss die Kfz-Haftpflicht dafür aufkommen.
"Die Reform bedeutet grundsätzlich einen besseren
Versicherungsschutz für Verkehrsteilnehmer. Allerdings erhöht sich
die Zahl der Haftungsfälle für Autofahrer und damit auch die Gefahr,
seine Schadenfreiheitsklasse schneller zu verlieren. Darauf muss die
Versicherungsbranche reagieren. Wir bieten mit dem Nix-Passiert-Tarif
Autofahrern die Möglichkeit, selbst nach einem Unfall ihre günstigen
Prämien zu behalten", so Gabriel Fetzberger, Vorstand der
Kfz-Versicherung Direct Line.
Abrechnung von Unfallschäden
Bei Kfz-Schäden kann der Autofahrer weiterhin selbst entscheiden,
ob er den Schaden eigenhändig repariert, bzw. unrepariert lässt oder
ob er eine Werkstatt beauftragt. Bisher wurde die Mehrwertsteuer von
der Versicherung übernommen, auch wenn keine Werkstatt gewählt wurde.
Künftig jedoch muss die Kfz-Versicherung die Mehrwertsteuer nur dann
zahlen, wenn der Schaden auch repariert wird und die Mehrwertsteuer
damit bei der Rechnungsstellung auch anfällt.
Neues Recht gilt auch für bestehende Policen
Die neuen Haftungs- und Schadensersatzregelungen gelten auch für
bestehende Policen. Somit sind die Kfz-Versicherer verpflichtet, das
neue Recht anzuwenden und neue Haftungsansprüche mit abzusichern.
"Natürlich sollten Autofahrer in den nächsten Monaten wachsam sein,
wie ihre Kfz-Versicherung auf die geänderte Gesetzeslage reagiert",
empfiehlt Gabriel Fetzberger von Direct Line. Schließlich kann jeder
seine Versicherung bis zum 30. November kündigen und zum Jahresanfang
wechseln.
Der Kfz-Versicherer Direct Line ist seit dem 1. März 2002 auf dem
deutschen Markt aktiv. Die Tarife liegen rund zwölf Prozent unter dem
Marktdurchschnitt. Mit mehr als 4,5 Millionen Kfz-Versicherten und
9.000 Mitarbeitern ist die Tochter der Royal Bank of Scotland Group
heute Europas größte Auto-Direktversicherung.
Abdruck honorarfrei / Belegexemplar erbeten.
   Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.directline.de
Ansprechpartner für die Presse:
Betina Welter, 
Direct Line Versicherung AG
0 33 28 / 44 93 53 
betina.welter@directline.de
Charlotte von Kielmansegg,
fischerAppelt Kommunikation, Berlin
030 / 72 61 46 - 729 
directline@fischerAppelt.de

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