Verkehrsteilnehmer künftig besser geschützt
Am 1. August tritt die
Reform des Schadensersatzrechts in Kraft
Berlin (ots)
Ab 1. August gelten neue Bestimmungen beim Schadensersatzrecht. "Auch für Autofahrer bringt die Reform zahlreiche Veränderungen", erklärt der Kfz-Versicherer Direct Line.
So legt das neue Gesetz beispielsweise fest, dass Kinder erst ab zehn Jahren im Straßenverkehr haften, statt wie bisher bereits ab einem Alter von sieben Jahren. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn Kinder vorsätzlich handeln. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Kinder unter zehn Jahren im Straßenverkehr oft überfordert sind und ganz anders reagieren als Erwachsene.
Auch für Mitfahrer in Privat-PKWs ist der Schutz bei Verkehrsunfällen deutlich ausgeweitet worden. Bisher erhielten Beifahrer keinen Schadensersatz, da unentgeltlich beförderte Mitfahrer sich der Gefahr "freiwillig" ausgesetzt hätten. Das ändert sich nun: Künftig können Mitfahrer den gleichen Schadensersatz wie Fahrer verlangen.
Die Gefährdungshaftung wurde ausgeweitet. Kfz-Halter haften zukünftig auch bei unabwendbaren Unfällen. Ist ein Fußgänger beispielsweise ohne Verschulden auf die Fahrbahn geraten und ein nahendes Auto kann nicht schnell genug bremsen, dann hatte der erfasste Fußgänger in der Vergangenheit oftmals keinen Anspruch auf Schadensersatz. Jetzt muss die Kfz-Haftpflicht dafür aufkommen.
"Die Reform bedeutet grundsätzlich einen besseren Versicherungsschutz für Verkehrsteilnehmer. Allerdings erhöht sich die Zahl der Haftungsfälle für Autofahrer und damit auch die Gefahr, seine Schadenfreiheitsklasse schneller zu verlieren. Darauf muss die Versicherungsbranche reagieren. Wir bieten mit dem Nix-Passiert-Tarif Autofahrern die Möglichkeit, selbst nach einem Unfall ihre günstigen Prämien zu behalten", so Gabriel Fetzberger, Vorstand der Kfz-Versicherung Direct Line.
Abrechnung von Unfallschäden
Bei Kfz-Schäden kann der Autofahrer weiterhin selbst entscheiden, ob er den Schaden eigenhändig repariert, bzw. unrepariert lässt oder ob er eine Werkstatt beauftragt. Bisher wurde die Mehrwertsteuer von der Versicherung übernommen, auch wenn keine Werkstatt gewählt wurde. Künftig jedoch muss die Kfz-Versicherung die Mehrwertsteuer nur dann zahlen, wenn der Schaden auch repariert wird und die Mehrwertsteuer damit bei der Rechnungsstellung auch anfällt.
Neues Recht gilt auch für bestehende Policen
Die neuen Haftungs- und Schadensersatzregelungen gelten auch für bestehende Policen. Somit sind die Kfz-Versicherer verpflichtet, das neue Recht anzuwenden und neue Haftungsansprüche mit abzusichern. "Natürlich sollten Autofahrer in den nächsten Monaten wachsam sein, wie ihre Kfz-Versicherung auf die geänderte Gesetzeslage reagiert", empfiehlt Gabriel Fetzberger von Direct Line. Schließlich kann jeder seine Versicherung bis zum 30. November kündigen und zum Jahresanfang wechseln.
Der Kfz-Versicherer Direct Line ist seit dem 1. März 2002 auf dem deutschen Markt aktiv. Die Tarife liegen rund zwölf Prozent unter dem Marktdurchschnitt. Mit mehr als 4,5 Millionen Kfz-Versicherten und 9.000 Mitarbeitern ist die Tochter der Royal Bank of Scotland Group heute Europas größte Auto-Direktversicherung.
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