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Keine Bange vor dem Versicherungswechsel
Kündigung auch nach dem 30.11. noch möglich

Berlin (ots)

Sie ahnen, dass Sie wohlmöglich zu viel für Ihre
Kfz-Versicherung bezahlen? Sie wollen Ihre Versicherung wechseln,
wissen aber nicht wie? Keine Angst vor diesem oft leidigen Thema,
denn Ihr Auto sollte immer sinnvoll und zugleich günstig versichert
sein.
Zunächst ist es für Autobesitzer ratsam, die Vertragsdauer ihrer
bestehenden Versicherung zu überprüfen. Es ist den meisten bekannt,
dass die Kündigung dem Versicherer ein Monat vor Vertragsablauf
vorliegen muss. In der Regel aber läuft die Versicherung zum
Jahresende aus. Dann gilt: Die Kündigung muss spätestens am letzten
Werktag, in diesem Jahr am 29. November, beim Versicherer sein. Nur
wenige Autofahrer wissen jedoch, dass sie auch danach noch kündigen
können. "In den letzten Jahren häuften sich Anfragen von Kunden, die
glaubten, den Kündigungstermin für Ihre Kfz-Versicherung verpasst zu
haben. Sie können aber immer noch kündigen, sobald sie eine
Mitteilung über eine Prämienerhöhung oder Änderung der
Vertragsbedingungen - oft in Form einer neuen Beitragsrechnung
erhalten haben", so Gabriel Fetzberger, Vorstand des
Kfz-Direktversicherers Direct Line. Tariferhöhungen müssen nämlich
einen Monat vor dem Inkrafttreten bekannt gegeben werden. Innerhalb
dieser vier Wochen kann man noch kündigen.
Zusätzliche Sonderkündigungsmöglichkeiten im Schadenfall oder beim
Kauf eines neuen Autos bleiben hiervon unberührt. Während der
Autofahrer beim Neukauf sofort wechseln kann, muss im Schadenfall die
Kündigung innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen
Anerkennung bzw. Ablehnung der Leistungspflicht des Versicherers
eingereicht werden. Wichtig in diesem Fall: Es gibt keine Rückzahlung
der bereits gezahlten Jahresprämie!
Wege aus dem Paragraphendschungel
Es empfiehlt sich immer, vor einem Versicherungswechsel die
Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), zum
Beispiel auf den Internetseiten der Versicherungen, zu studieren.
Viele Versicherer lassen den Verbraucher aber im Stich, indem sie die
AKBs in den Nischen ihrer Internetseiten verstecken oder sie
überhaupt erst mit Vertragsabschluss zuschicken. Im Gegensatz hierzu
findet man auf der Homepage von Direct Line durch speziell
hervorgehobene Links leicht Zugang zu den notwendigen Informationen.
Der Direktversicherer stellt seinen AKBs sogar eine Seite voran,
welche die Paragraphen übersichtlich zusammenfasst. "Direct Line
nimmt den Wunsch des Verbrauchers nach Transparenz und erstklassigem
Service ernst. Bei uns tappen die Kunden nicht im Dunkeln, sondern
wissen von Anfang an darüber Bescheid, was ein Versicherungsvertrag
beinhaltet", so Gabriel Fetzberger.
Direct Line rät dem Verbraucher, als erstes das
Preis-Leistungsverhältnis der verschiedenen Anbieter zu vergleichen
und dann abzuwägen, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt. Einen guten
Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsmodalitäten
bietet das Internet. Auf der Homepage des Gesamtverbandes der
Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) und des BdV
(www.bundderversicherten.de) sind alle relevanten Bedingungen
nachzulesen.
Abdruck honorarfrei / Belegexemplar erbeten.
   Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.directline.de
Ansprechpartner für die Presse:
Betina Welter,                         
Direct Line Versicherung AG            
0 33 28 / 44 93 53                      
betina.welter@directline.de
Charlotte von Kielmansegg,
fischerAppelt Kommunikation, Berlin
030 / 72 61 46 - 729 
directline@fischerAppelt.de

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