All Stories
Follow
Subscribe to Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Goodbye Vorratsdatenspeicherung

Berlin (ots)

Der EuGH hat sich nicht unter Druck setzen lassen. Eine anlasslose Massenüberwachung der EU-Bürgerinnen und Bürger kann es nicht geben. Am heutigen Dienstag erklärte das Gericht, dass nationale Regelungen zu einer pauschalen Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten der EU-Bürgerinnen und Bürger nicht zulässig sind.

Bundesjustizministerin a. D. und stv. Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, erklärte dazu: "Die Luxemburger Richter haben sich von der politischen Drohkulisse nicht einschüchtern lassen. Sie setzen ihre konsequent kritische Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung fort und sprechen ein ausgezeichnetes Urteil zu einem wichtigen Zeitpunkt. Diese wird auch die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beeinflussen. Das ist der letzte Sargnagel für den 'Zombie' Vorratsdatenspeicherung.".

Bereits mehrfach hat sich der EuGH ablehnend zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) geäußert und die zugrundliegende EU-Richtlinie 2014 sogar aufgehoben. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte sich bereits 2010 eindeutig positioniert und die deutsche Umsetzung der anlasslosen Massenüberwachung für verfassungswidrig erklärt. Trotzdem wurde sie im Jahr 2015 trotz massiver Kritik wieder eingeführt. Seit einer erneut ablehnenden Entscheidung des OVG Münster im Jahr 2017 hat die zuständige Bundesnetzagentur die Pflicht zur Umsetzung der VDS allerdings ausgesetzt.

Wie eine Untote geistert die VDS jedoch weiter in der sicherheitspolitischen Debatte herum und gilt in einschlägigen Kreisen trotz anderslautender wissenschaftlicher Erkenntnisse als alternativlos im Kampf gegen vor allem Online-Kriminalität. Dabei wurde zuletzt angesichts massiver Probleme im Bereich Kinderpornografie massivster Druck auf die Gerichte aufgebaut, teilweise sogar anhand falscher Darstellung der Kriminalitätsstatistiken.

Der EuGH hat sich davon erfreulicherweise nicht beeindrucken lassen. Eine anlasslose VDS ist mit den europäischen Grundrechten nicht vereinbar. Er betont dabei, dass dies gerade auch für Datensammlungen für die Sicherheitsbehörden gilt. Zwar lässt der EuGH in engsten Grenzen Ausnahmen im Falle einer akuten Bedrohung der öffentlichen Sicherheit zu. Dazu muss jedoch konkret nachgewiesen werden, dass die VDS hierzu überhaupt geeignet ist. Eine Hürde, die die Unterstützer der VDS bisher schlicht ignorieren und so, wie auch heute, immer wieder vor den Gerichten scheitern.

Pressekontakt:

Johann Ahlers
Leiter Presse & Digitale Kommunikation

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Fachbereich Kommunikation
Reinhardtstraße 12
10117 Berlin
Phone: +49 30 28 87 78 561
Mobil: +49 173 6749633


johann.ahlers@freiheit.org
www.freiheit.org

Original content of: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, transmitted by news aktuell

More stories: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
More stories: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
  • 25.09.2020 – 12:36

    Ludwig Theodor Heuss neuer Vorsitzender des Kuratoriums der Naumann-Stiftung

    Potsdam (ots) - In seiner Sitzung am 25. September 2020 hat das Kuratorium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit den Verleger und Mediziner Prof. Ludwig Theodor Heuss zu seinem Vorsitzenden gewählt. Heuss folgt auf den Ehrenvorsitzenden der FDP Baden-Württemberg, Dr. Jürgen Morlok, der für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung stand. Mit dem ...

  • 16.09.2020 – 13:00

    Hongkong: Naumann-Stiftung schließt Büro

    Berlin (ots) - Durch das neue Gesetz zum 'Schutz der nationalen Sicherheit' für die Sonderverwaltungszone Hongkong kann die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit die Sicherheit ihrer Mitarbeiter nicht mehr gewährleisten. Sämtliche Projektaktivitäten der Naumann-Stiftung in Hongkong werden daher eingefroren und die lokalen Büroräume gekündigt. Von den verbleiben vier Mitarbeitern musste sich die ...