Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Graf Lambsdorff: Hartz IV ist nicht genug
Ohne radikale Öffnung des Arbeitsmarktes und ein neues Steuersystem bleiben die Reformen wirkungslos
Potsdam-Babelsberg (ots)
Hartz IV ist zu großen Teilen ein Schritt in die richtige Richtung. Die liberale Stiftung fordert schon lange die Zusammenführung der steuerfinanzierten Sozialleistungen und mehr Anreize zur Arbeitsaufnahme. Das erklärte der Vorsitzende Otto Graf Lambsdorff nach einer Sitzung des Vorstandes in Potsdam. Bei den "1-Euro-Jobs" müsse gesichert werden, das diese nicht zu einer Verfestigung des sogenannten 2. Arbeitsmarktes und zu unfairer Konkurrenz für viele Unternehmen führen. Vor allem sollte auf den vollkommen irreführenden Begriff "1-Euro-Job" verzichtet werden, der fälschlicherweise suggeriert, dass die Betroffenen für nur einen Euro in der Stunde arbeiten würden, während sie tatsächlich dieses Geld zusätzlich zum Arbeitslosengeld 2 erhalten.
Die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen solle langfristig in die Verantwortung der Kommunen überführt werden. Die Bundesagentur habe ihre Unfähigkeit auf diesem Feld hinreichend bewiesen. Deshalb halte die liberale Stiftung die Experimentierklausel des Gesetzes für nicht ausreichend.
"Doch ohne radikale Öffnung des Arbeitsmarktes werden die Reformen keinen durchschlagenden Erfolg haben. Solange in Deutschland ein Tarifkartell existiert und der Gesetzgeber immer neue wettbewerbsfeindliche und oft realitätsfremde Regelungen durchsetzt, gibt es kaum Anreize, neue Arbeitsplätze zu schaffen", so Lambsdorff. Er verwies darauf, dass Deutschland nach den Daten des Economic Freedom Report bis heute einen der unfreiesten Arbeitsmärkte der Welt habe.
Weiterhin sei ein einfacheres Steuersystem mit geringeren Belastungen für die Unternehmen der beste Weg, in Deutschland neue Arbeitsplätze zu schaffen. Nur wenn sich das Gesamtklima für Investitionen dauerhaft ändert, könnten die Neuregelungen von Hartz IV einen Beitrag leisten, die Arbeitslosigkeit in Deutschland abzubauen.
Die ausführliche Stellungnahme der Friedrich-Naumann-Stiftung finden Sie unter: www.fnst.org
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