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Deutsche Energie-Agentur informiert: Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien fördert wieder Biogas

Berlin (ots)

Am 23. März 2002 treten neue Förderrichtlinien des
Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien in Kraft. Auf diese
Neufassung des Programms aus dem Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie einigte sich ein von der Deutschen Energie-Agentur
(dena) koordinierter Arbeitskreis. Neben dem Wirtschaftsministerium
sind dort die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft sowie für Bildung und Forschung vertreten.
Biogas-Anlagen mit einer Leistung bis zu 70 kW elektrisch erhalten
nun einmalig 15.000 EUR aus dem staatlichen Fördertopf - und zwar als
Teilschulderlass von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auch
wer feste Biomasse in automatisch beschickten Anlagen verfeuert, kann
eine höhere Förderung bekommen: 55 EUR je kW und mindestens 1.500
EUR, wenn die Anlage einen Kesselwirkungsgrad von 90 % hat. Für
Anlagen über 100 kW gibt es ebenfalls einen KfW-Teilschulderlass in
Höhe von 55 EUR je kW; maximal werden 250.000 EUR gezahlt. Auch für
Sonnenenergie zahlt das Marktanreizprogramm nun mehr: Solarthermische
Anlagen erhalten 92 EUR pro Quadratmeter Kollektorfläche. Das sind 5
EUR pro Quadratmeter zusätzlich.
"Diese neuen Konditionen sind wichtig, um Investoren einen
größeren Anreiz zu bieten und damit den Branchen rund um die
Erneuerbaren Energien einen zusätzlichen wirtschaftlichen Impuls zu
geben", sagte dena-Geschäftsführer Stephan Kohler. "Denn sie
garantieren, dass die im laufenden Haushaltsjahr verfügbaren Mittel
für die Förderung Erneuerbarer Energien, insgesamt 200 Mio. EUR, ab
sofort wieder gezahlt werden können." Die neuen Förderrichtlinien
waren notwendig geworden, nachdem das Marktanreizprogramm im Juli
2001 wegen zu hoher Nachfrage kurzfristig ausgesetzt werden musste.
Bereits Anfang des Jahres sind die Mittel um 100 Mio. EUR erhöht
worden.
Das seit Herbst 1999 bestehende Marktanreizprogramm zugunsten
Erneuerbarer Energien ist neben dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
eine der wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der Erneuerbaren
Energien in Deutschland. Das EEG garantiert den Produzenten von Strom
aus regenerativen Energiequellen einen Mindestpreis für diesen Strom.
Finanziert wird dieser über eine Umlage auf den Stromverbrauch von
durchschnittlich rund 0,25 Cent/kWh. Das Marktanreizprogramm hingegen
fördert die Erneuerbaren Energien mit staatlichen Mitteln aus dem
Aufkommen der Ökosteuer. Da die Ökosteuer auf den Endenergieverbrauch
erhoben wird, berücksichtigt sie die Erneuerbaren Energien nicht. Um
mit der Steuer dennoch die umweltfreundliche Energieproduktion zu
begünstigen, fließt ein Teil der Einnahmen in das Marktanreizprogramm
für Erneuerbare Energien.
"Da über die schrittweise Erhöhung der Ökosteuer die
Staatseinnahmen ansteigen, sollte im Zuge der jährlichen
Haushaltsverhandlungen das Marktanreizprogramm in gleichem Umfang
aufgestockt werden", sagte Kohler. Außerdem sei es erforderlich, das
Programm kontinuierlich an veränderte Markt- und Haushaltsbedingungen
anzupassen. Aufgabe der Deutschen Energie-Agentur sei es, in diesem
Zusammenhang weiterhin für einen Ausgleich zwischen den beteiligten
Bundesministerien zu sorgen und die Förderung der Erneuerbaren
Energien aktiv zu begleiten.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Pressestelle
Katrin Evers
Chausseestraße 128a
D-10115 Berlin
Fon 030-726 16 56-43
Fax 030-726 16 56-99 -
evers@deutsche-energie-agentur.de - www.deutsche-energie-agentur.de -
www.offshore-wind.de

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