Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD fordert: Pflegebedürftige Heimbewohner müssen von den Zuzahlungen befreit werden
Berlin (ots)
Der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD) Adolf Bauer fordert das Ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf, die im Rahmen der Gesundheitsreform neu geltenden Zuzahlungsregelungen für pflegebedürftige Heimbewohner außer Kraft zu setzen. Darüber hinaus soll das Ministerium die Krankenkassen anweisen, bis zur Korrektur des Gesetzes diesem Personenkreis vorab eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass sie von Zuzahlungen im Gesundheitswesen befreit sind.
"Durch die neuen Zuzahlungsbestimmungen werden pflegebedürftige Heimbewohner praktisch von der medizinischen Versorgung ausgeschlossen", verdeutlichte Bauer. Denn dem Großteil der Heimbewohner stehe nur ein ganz geringes Taschengeld vom Sozialamt von monatlich weniger als 90 EURO zur Verfügung. Das eigene Einkommen und Vermögen müsse für die kostspielige Heimpflege aufgebracht werden, bevor das Sozialamt die Kosten der Heimunterbringung ganz oder teilweise übernehme. Zur Deckung persönlicher Bedürfnisse wie für den Kauf von Seife, Zahnpasta oder Taschentüchern werde ihnen das sog. Taschengeld zur Verfügung gestellt.
Das neue Gesetz mute auch diesen Menschen ab dem 01. Januar 04 zu, für Gesundheitsleistungen bis zur Erreichung der Höchstgrenze von 2 % (für Dauerkranke 1 %) des Regelsatzes der Sozialhilfe kräftig zuzuzahlen. Für einen pflegebedürftigen Heimbewohner aus Berlin bedeute die Neuregelung, dass er 2 % (bzw. 1 % bei Dauerkrankheit) vom jährlichen Regelsatz in Höhe von 3.552 EURO (296 EURO x 12 Monate) zuzahlen müsse. Das mache 71,04 EURO (bei chronischer Krankheit 35,52 EURO) pro Jahr. Diesen Betrag müsse er zuzahlen, bevor nach einem entsprechenden aufwändigen Verwaltungsverfahren bei seiner Krankenkasse die Befreiung von der Zuzahlungspflicht ausgesprochen werden könne. Bis zur Befreiungserteilung durch die Krankenkasse müsse er jedoch in Vorlage treten.
"Viele pflegebedürftige Heimbewohner sind nun auf die Großzügigkeit der einzelnen Pflegeheimbetreiber angewiesen, die ihnen das Geld für die Zuzahlungen vorstrecken. Denn das knapp bemessene Taschengeld ist gerade bei pflegebedürftigen Menschen mit Medikamentenbedarf schnell aufgebraucht. Wovon sollen sie dann noch die 10 EURO für einen Arztbesuch oder mehrere EURO für Medikamente, Hilfsmittel und Heilmittel bezahlen?" fragte Bauer. "Mit dieser Regelung", so Bauer, "beweist die Gesundheitsreform einmal mehr, dass die Patienten, aber auch der Sozialstaat auf der Strecke bleiben." Im Übrigen verwies Bauer auf den mit der Überprüfung verbundenen enormen Verwaltungsaufwand. Die dadurch verursachten Kosten überstiegen die Einnahmen bei weitem.
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