All Stories
Follow
Subscribe to Sozialverband Deutschland (SoVD)

Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD bereitet Verfassungsklage vor

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Der Sozialverband Deutschland bereitet aufgrund erheblicher
verfassungsrechtlicher Bedenken eine Verfassungsklage gegen einige
rentenrechtliche Neuregelungen vor.
Wir haben bei Prof. Dr. Friedhelm Hase (Universität Siegen) ein
verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, das unsere
Bedenken untermauern soll.
Das Gutachten wird den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf
Versorgungsbezüge und den vollen Pflegeversicherungsbeitrag für
Rentner verfassungsrechtlich überprüfen. Auf den Prüfstand kommen
auch die Nullrunde 2004 und das Gesetzesvorhaben, die Anrechnung der
schulischen und universitären Ausbildungszeiten bei der gesetzlichen
Rente zu streichen.
Wir werden Musterklagen führen und bis vor das
Bundesverfassungsgericht gehen.
Das Gutachten soll Ende April vorliegen.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 - 129 / Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original content of: Sozialverband Deutschland (SoVD), transmitted by news aktuell

More stories: Sozialverband Deutschland (SoVD)
More stories: Sozialverband Deutschland (SoVD)
  • 27.02.2004 – 10:00

    Wir wehren uns gegen sozialen Kahlschlag!

    Berlin (ots) - - Das Redemanuskript liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor - SoVD-Präsident Adolf Bauer zu den sozialpolitischen Forderungen des SoVD anlässlich der heutigen Protestkundgebung in Hannover: Der Sozialverband Deutschland führt heute in der Preussag Arena Hannover eine bundesweite Protestkundgebung unter dem ...

    One document
  • 18.02.2004 – 09:40

    SoVD: Prozesse an Sozialgerichten müssen gebührenfrei bleiben

    Berlin (ots) - SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz erklärt: Der Bundesrat hat am 13. Februar 2004 auf Antrag des Landes Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach für Verfahren an Sozialgerichten künftig eine allgemeine Verfahrensgebühr erhoben werden soll. Vorgesehen sind EUR 75 für Verfahren vor Sozialgerichten, EUR 150 für Verfahren vor Landessozialgerichten und EUR 225 für Verfahren vor ...