Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD: Behandlungspflege muss wieder Krankenkassenleistung werden
Berlin (ots)
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt anlässlich der heutigen Anhörung zum Pflegekorrekturgesetz im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung:
Der Gesetzentwurf des Bundesrates ist eine patientenfreundliche Neuregelung, die wir ausdrücklich begrüßen.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Problem einer Leistungsverschiebung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei der ambulanten Pflege zu lösen. Die derzeitige Regelung, wonach die Behandlungspflege in bestimmten Fällen nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegeversicherung übernommen werden muss, ist hochgradig problematisch. Dies geht zu Lasten der Patienten, da die Behandlungspflege die Zeit für die eigentliche Pflege aufbraucht.
Zur Behandlungspflege gehören z.B. das Absaugen von Sekreten, das Wechseln von Sprechkanülen oder das Wechseln von Kompressionsstrümpfen. Die derzeitige Regelung sieht vor, dass dies von der Pflegeversicherung bezahlt werden muss, wenn die Behandlungspflege in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Pflegeleistung steht.
Ein praktisches Beispiel: Bei einem pflegebedürftigen Menschen muss vor dem Essen die Sprechkanüle entfernt werden, damit er Nahrung zu sich nehmen kann. In diesem Fall muss das Entfernen der Kanüle von der Pflegeversicherung übernommen werden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, dass dies sowie bestimmte andere Leistungen der Behandlungspflege wieder von der Krankenversicherung übernommen würden.
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, dem Gesetzentwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Um eine Umsetzung des Pflege-Korrekturgesetzes sicherzustellen, halten wir es überdies für erforderlich, konkret benannte Leistungen der Behandlungspflege in § 37 SGB V aufzuführen.
Wir fordern darüber hinaus, dass die Behandlungspflege generell wieder von der Krankenversicherung übernommen werden muss. Es muss Schluss sein mit dem Verschiebebahnhof zwischen Pflege- und Krankenversicherung.
Die Stellungnahme des SoVD zur Anhörung finden Sie unter www.sovd.de
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
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