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SoVD: Sonderopfer für Betriebsrentner ist verfassungswidrig

Berlin (ots)

Nr. 32/2004 Berlin, 29. 04. 2004
Anlässlich der Vorstellung des Gutachtens zur Verfassungsmäßigkeit
des vollen Krankenversicherungsbeitrags auf Betriebsrenten erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer: Im Auftrag des Sozialverband Deutschland
hat Professor Dr. Friedhelm Hase von der Universität Siegen ein
Rechtsgutachten erarbeitet, das die Verfassungsmäßigkeit zentraler
Neuregelungen der Gesundheits- und Rentenreform überprüft. Der nun
vorliegende, erste Teil des Gutachtens zur Verfassungsmäßigkeit des
vollen Krankenversicherungsbeitrags auf Betriebsrenten bestätigt
unsere verfassungsrechtlichen Bedenken auf der ganzen Linie. Wir
halten die vollen Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten für
verfassungswidrig. Dies gilt: 1. für den vollen
Krankenversicherungsbeitrag auf die Betriebsrenten und sonstigen
Versorgungsbezüge pflichtversicherter Rentner, 2. für den vollen
Krankenversicherungsbeitrag auf Leistungen der betrieblichen
Altersversorgung, die als Einmalzahlungen zugesagt wurden und 3. für
den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf die Versorgungsbezüge
derjenigen freiwillig versicherten Rentner, für die bislang nur der
halbe Beitragssatz maßgeblich war (Abschaffung des Altersprivilegs).
Mit der Verdoppelung der Krankenversicherungsbeiträge auf
Betriebsrenten wird einem Teil der pflichtversicherten
Betriebsrentner ein Sonderopfer abverlangt. Ihre Betriebsrenten
werden stärker belastet als andere Einkommen. Dieser
Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte fehlt jegliche
verfassungsrechtliche Legitimation. Es gibt keinen sachlichen
Rechtfertigungsgrund dafür, ausgerechnet die Betriebsrenten und
sonstigen Versorgungsbezüge stärker zur Finanzierung eines
Sozialversicherungssystems heranzuziehen. Wir werden das
Rechtsgutachten von Professor Dr. Hase zum Gegenstand unserer
Musterklagen gegen die vollen Krankenkassenbeiträge auf
Betriebsrenten machen. An der vom SoVD initiierten Widerspruchsaktion
gegen die vollen Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten
haben sich viele tausend Rentnerinnen und Rentner beteiligt. In
einigen ausgewählten, bereits abgeschlossenen Widerspruchsverfahren
werden wir Musterklagen führen. In den ersten fünf Fällen haben wir
bereits Klage vor dem Sozialgericht erhoben. Wir sind fest
entschlossen, die verfassungswidrige Verdoppelung der
Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten zu Fall zu bringen
und werden hierfür – wenn nötig – bis vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen. Wir gehen davon aus, dass wir mit
unseren Musterklagen Erfolg haben werden.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=43645

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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