Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD: Sonderopfer für Betriebsrentner ist verfassungswidrig
Berlin (ots)
Nr. 32/2004 Berlin, 29. 04. 2004
Anlässlich der Vorstellung des Gutachtens zur Verfassungsmäßigkeit des vollen Krankenversicherungsbeitrags auf Betriebsrenten erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Im Auftrag des Sozialverband Deutschland hat Professor Dr. Friedhelm Hase von der Universität Siegen ein Rechtsgutachten erarbeitet, das die Verfassungsmäßigkeit zentraler Neuregelungen der Gesundheits- und Rentenreform überprüft. Der nun vorliegende, erste Teil des Gutachtens zur Verfassungsmäßigkeit des vollen Krankenversicherungsbeitrags auf Betriebsrenten bestätigt unsere verfassungsrechtlichen Bedenken auf der ganzen Linie. Wir halten die vollen Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten für verfassungswidrig. Dies gilt: 1. für den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf die Betriebsrenten und sonstigen Versorgungsbezüge pflichtversicherter Rentner, 2. für den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die als Einmalzahlungen zugesagt wurden und 3. für den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf die Versorgungsbezüge derjenigen freiwillig versicherten Rentner, für die bislang nur der halbe Beitragssatz maßgeblich war (Abschaffung des Altersprivilegs). Mit der Verdoppelung der Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten wird einem Teil der pflichtversicherten Betriebsrentner ein Sonderopfer abverlangt. Ihre Betriebsrenten werden stärker belastet als andere Einkommen. Dieser Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte fehlt jegliche verfassungsrechtliche Legitimation. Es gibt keinen sachlichen Rechtfertigungsgrund dafür, ausgerechnet die Betriebsrenten und sonstigen Versorgungsbezüge stärker zur Finanzierung eines Sozialversicherungssystems heranzuziehen. Wir werden das Rechtsgutachten von Professor Dr. Hase zum Gegenstand unserer Musterklagen gegen die vollen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten machen. An der vom SoVD initiierten Widerspruchsaktion gegen die vollen Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten haben sich viele tausend Rentnerinnen und Rentner beteiligt. In einigen ausgewählten, bereits abgeschlossenen Widerspruchsverfahren werden wir Musterklagen führen. In den ersten fünf Fällen haben wir bereits Klage vor dem Sozialgericht erhoben. Wir sind fest entschlossen, die verfassungswidrige Verdoppelung der Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten zu Fall zu bringen und werden hierfür wenn nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wir gehen davon aus, dass wir mit unseren Musterklagen Erfolg haben werden.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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