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SoVD: Zahlungslücke beim Arbeitslosengeld II ist rechtswidrig

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Die Entscheidung von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, den
Beziehern von Arbeitslosengeld II im Januar kein Geld auszuzahlen,
ist ein Schlag ins Gesicht der Langzeitarbeitslosen. Wir halten diese
Regelung für rechtswidrig.
Die Argumentation, die Arbeitslosen könnten mit der
Dezember-Zahlung der Arbeitslosenhilfe den Monat Januar bestreiten,
ist nicht schlüssig und auch rechtlich nicht haltbar. Das Geld steht
den Menschen zu.
Wenn es bei der jetzigen Regelung bliebe und das Arbeitslosengeld
II erstmals Anfang Februar gezahlt wird, würden Langzeitarbeitlose im
nächsten Jahr nur elf Monatszahlungen erhalten. Die Miete
beispielsweise wird aber für zwölf Monate fällig.
Das Problem entsteht durch die unterschiedlichen
Auszahlungstermine für Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, die im
Gesetz nicht aufeinander abgestimmt wurden. Es ist absolut
inakzeptabel, dass Langzeitarbeitslose für die handwerklichen Fehler
des Wirtschaftsministers büßen sollen. Hier muss es zu einer
Harmonisierung der Gesetze kommen, die nicht zu Lasten der
Betroffenen erfolgen darf.
Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, die Zahlungslücke zu
schließen.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=43645

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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