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SoVD hält Kinderzuschlag für verfassungsrechtlich bedenklich

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer fordert Nachbesserung:
Der neu eingeführte Kinderzuschlag führt in vielen Fällen zu einer
massiven Ungleichbehandlung von Familien. Betroffen sind Familien, in
denen ein Elternteil bislang Arbeitslosengeld I bezog. Der
Kinderzuschlag hat zur Folge, dass die Familien weniger Geld erhalten
als ihnen aufgrund des auf zwei Jahre befristeten Zuschlags nach dem
Arbeitslosengeld II zustünde. Eine Familie mit zwei Kindern kann
dadurch bis zu 440 Euro monatlich im ersten Jahr und bis zu 220 Euro
monatlich im zweiten Jahr verlieren. Der Kinderzuschlag beträgt
monatlich maximal 140 Euro pro Kind. Er ist für Eltern gedacht, deren
Einkommen und Vermögen zwar für den eigenen Lebensunterhalt
ausreicht, nicht aber für den der Kinder. Anspruch auf
Arbeitslosengeld II bestünde deshalb nur wegen des Hilfebedarfs für
die Kinder. Da aber der Kinderzuschlag eine „vorrangige Leistung“
ist, muss er vor anderen Leistungen wie dem Arbeitslosengeld II in
Anspruch genommen werden. Dadurch ist häufig die
„Bedürftigkeitsschwelle“ überschritten, so dass die Eltern kein
Arbeitslosengeld II erhalten. Damit verlieren sie aber auch den
Anspruch auf einen befristeten Zuschlag, da dieser nur bei einem
Bezug von Arbeitslosengeld II gewährt wird. Der Kinderzuschlag führt
überdies noch zu einer weiteren Benachteiligung, da die Betroffenen
nicht wie Arbeitslosengeld II-Bezieher rentenversichert sind. Diese
eklatante Benachteiligung von einkommensschwachen Familien mit
Kindern kann auch vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein. Anstatt
sie finanziell zu unterstützen, werden sie schlechter gestellt. Der
SoVD macht daher erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geltend.
Außerdem ist der Kinderzuschlag, der in § 6a des Kindergeldgesetzes
geregelt ist, viel zu kompliziert und undurchschaubar. Wir fordern
die Bundesregierung daher auf, hier umgehend nachzubessern. Der
Kinderzuschlag muss stark vereinfacht und so gestaltet werden, dass
die für die Familien günstigere Regelung greift.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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