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SoVD: Erste Musterklage zur 58er-Regelung bei Hartz IV anhängig

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Die erste
Musterklage des Sozialverband Deutschland zur 58er-Regelung bei Hartz
IV ist beim Sozialgericht Itzehoe anhängig (Az.: S 2 AL 195/04).
Unser Ziel ist, mit der Klage die ungerechte 58er-Regelung im SGB II
zu Fall zu bringen. Wir unterstützen die Klage eines SoVD-Mitglieds,
weil wir den Vertrauensschutz verletzt sehen. Wie viele Arbeitslose,
die das 58. Lebensjahr vollendet hatten, hatte auch der Betroffene
mit der Arbeitsagentur eine Vereinbarung nach § 428 SGB III
abgeschlossen. Damit wurde älteren Arbeitslosen der Bezug von
Arbeitslosenhilfe bis zum Rentenbeginn zugesichert. Im Gegenzug
mussten sie sich verpflichten, eine Altersrente zu beantragen, sobald
sie ihnen in voller Höhe zustand. Durch Hartz IV wird diese
Vereinbarung in weiten Teilen außer Kraft gesetzt. Die 58er-Regelung
des § 65 SGB II führt für die Betroffenen zu unerwarteten
finanziellen Einbußen. Denn ihr Arbeitslosengeld II fällt meist
niedriger aus als die bisherige Arbeitslosenhilfe. Der Sozialverband
Deutschland fordert die Bundesregierung auf, bei der 58er- Regelung
nachzubessern. Bereits bestehende Vereinbarungen müssen ohne
Abstriche erfüllt werden. Den Betroffenen dürfen keine finanziellen
Nachteile entstehen. Auf Vereinbarungen mit Behörden muss Verlass
sein.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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