Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD: Präventionsgesetz wegen Konstruktionsfehler nicht akzeptabel
Berlin (ots)
21. April 2005
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Es ist richtig und notwendig, die Gesundheitsvorsorge zu stärken. Dieses Ziel unterstützen wir ausdrücklich. Allerdings weist das Präventionsgesetz, das der Bundestag an diesem Freitag verabschieden will, einen schweren Konstruktionsfehler auf.
Finanziert wird die Gesundheitsvorsorge, die allen Bürgern zugute kommt, allein von der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung. Aus den Beitragsmitteln der gesetzlich Versicherten werden in Höhe von 250 Millionen Euro jährlich Leistungen finanziert, die von allen Bürgern in Anspruch genommen werden können. Das ist keine gerechte Lastenverteilung. Die gesetzlich Versicherten zahlen wieder einmal die Zeche.
Von den 250 Millionen Euro entfallen allein 180 Millionen Euro auf die gesetzliche Krankenversicherung. Wir erinnern daran, dass die Kassenpatienten durch die Gesundheitsreform stark belastet worden sind, ohne bislang durch sinkende Krankenkassenbeiträge nennenswert entlastet zu werden. Wir haben daher kein Verständnis dafür, dass den Krankenkassen durch das Präventionsgesetz zusätzliche Ausgaben für die Allgemeinheit aufgebürdet werden.
Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch gesamtgesellschaftlich finanziert werden muss. Es ist enttäuschend, dass trotz massiver Kritik nahezu aller Verbände und Experten, hier keine Änderung erreicht werden konnte. Für den Sozialverband Deutschland ist das Präventionsgesetz in dieser Form daher nicht akzeptabel.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
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