Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD: Justizreform darf den Rechtsschutz nicht einschränken
Berlin (ots)
Anlässlich der Justizministerkonferenz am 29./30. Juni erklärt SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz:
Wir halten einige der Überlegungen für eine Justizreform für höchst bedenklich. Wir lehnen die Pläne, die zweite Tatsacheninstanz auch in der Sozialgerichtsbarkeit abzuschaffen, entschieden ab. Es darf keine Einschränkung des Rechtsschutzes geben.
Die Pläne, nur noch in der ersten Instanz eine vollständige Beweisaufnahme zuzulassen und die zweite Instanz auf die Überprüfung von Rechtsfehlern zu beschränken, beschneiden die Rechte des Klägers. Gerade in Sozialgerichtsverfahren wäre es für die Betroffenen ein schwerer Nachteil, zum Beispiel Veränderungen ihres Gesundheitszustandes in der zweiten Instanz nicht mehr darlegen zu können. Auch angesichts der Tatsache, dass an den Sozialgerichten nur zehn Prozent der Verfahren in die zweite Instanz gehen, ist ein derartiger Eingriff in den Rechtsschutz in keiner Weise vertretbar. Wir fordern die Justizministerkonferenz daher auf, auf dieses Vorhaben zu verzichten.
Wir fordern die Länderjustizminister außerdem auf, eine Zusammenlegung der Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichte, wie sie der Bundesrat im September 2004 beschlossen hat, endgültig ad acta zu legen. Die Sozialgerichte haben sich bewährt und müssen eigenständig bleiben. Die anerkannt hohe Qualität der Justiz darf nicht angetastet werden.
Eine Justizreform, die den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger beschneidet, wird schweren Schaden anrichten. Wir appellieren daher an die Justizministerkonferenz, bei den Beratungen mit Augenmaß vorzugehen.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
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