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SoVD setzt sich für Erhalt der eigenständigen Sozialgerichte ein

Berlin (ots)

Zu den Beschlüssen der Justizministerkonferenz
erklärt SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz: Wir lehnen die
Öffnungsklausel, die den Bundesländern eine Zusammenlegung von
Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten ermöglicht, entschieden ab.
Wir werden uns mit aller Kraft für den Erhalt der eigenständigen
Sozialgerichte einsetzen. Die Sozialgerichte haben sich bewährt. Sie
arbeiten schnell, kostengünstig und effizient. Ihre Richter sind auf
die komplexe Sozialgesetzgebung spezialisiert. Wir befürchten, dass
sich durch eine Zusammenlegung der Sozialgerichte mit den
Verwaltungs- und Finanzgerichten die Qualität der Rechtsprechung
verschlechtern wird. Dies ginge zu Lasten der Menschen, die sich mit
existenziellen Problemen an die Sozialgerichte wenden. Mit der
Öffnungsklausel verabschieden sich die Justizminister von einer
bundesweit einheitlich organisierten Gerichtsbarkeit. Damit würde es
künftig vom Wohnort des Klägers abhängen, welches Gericht für ihn
zuständig ist. Dagegen haben wir schwere Bedenken.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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