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SoVD: Die 58er-Regelung schützt vor Zwangsverrentung mit Abschlägen

Berlin (ots)

Zur heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für
Arbeit und Soziales erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Der Sozialverband Deutschland spricht sich für die Verlängerung 
der 58er-Regelung aus. Zwar sieht der SoVD die 58er-Regelung 
insgesamt kritisch, da die Eingliederung älterer Arbeitsloser in den 
ersten Arbeitsmarkt damit aufgegeben wird. Die Verlängerung ist aber 
notwendig, um zu verhindern, dass ältere Arbeitslose mit hohen 
Abschlägen zwangsverrentet werden.
Ohne die Verlängerung der 58er-Regelung könnte die Bundesagentur 
für Arbeit ältere Arbeitslose ab 2006 gegen ihren Willen mit hohen 
Abschlägen vorzeitig in Rente schicken. Dies würde für die 
Betroffenen zu schweren finanziellen Einbußen führen. Denn wer mit 60
Jahren vorzeitig in Rente geht, muss Abschläge von 18 Prozent 
hinnehmen. Bei einer Rente von 1000 Euro bedeutet dies Einbußen von 
monatlich 180 Euro.
Die vielfach geäußerten Befürchtungen, eine befristete 
Verlängerung der 58er-Regelung begünstige den Trend zur 
Frühverrentung, werden vom SoVD nicht geteilt. Das Gegenteil ist der 
Fall. Die mit dem erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld verbundene
Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer frühestmöglichen Altersrente 
beschränkt sich auf abschlagsfreie Altersrenten. Da die Altersgrenzen
für eine abschlagsfreie Rente in den letzten Jahren angehoben wurden,
kann diese in der Regel erst mit 65 Jahren bezogen werden.
Entscheidend ist, die hohe Arbeitslosigkeit der über 55Jährigen zu
verringern. Wir brauchen einen Kurswechsel in der betrieblichen 
Personalpolitik. Wir fordern die Unternehmen auf, umzudenken. Auf die
Erfahrung älterer Mitarbeiter kann keiner verzichten.
V.i.S.d.P. Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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