Sozialverband Deutschland (SoVD)
Gemeinsame Pressemitteilung von SoVD und VdK SoVD und VdK haben eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen die Sonderbelastung der Betriebsrentner eingereicht
Berlin (ots)
Zur Verfassungsbeschwerde gegen den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebsrenten erklären SoVD-Präsident Adolf Bauer und VdK-Präsident Walter Hirrlinger: Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland haben beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf laufende Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) eingereicht. Mit der Klage wenden sich die beiden Sozialverbände gegen die ungerechtfertigte Sonderbelastung der Betriebsrentner. Für Betriebsrenten muss seit der Gesundheitsreform 2004 der volle Krankenversicherungsbeitrag gezahlt werden. Die beiden Verbände begründen die Verfassungsbeschwerde unter anderem mit einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz). Zudem wird geltend gemacht, dass der Vertrauensschutz verletzt ist, da rückwirkend in Vereinbarungen eingegriffen wird. Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2137/06 werden sechs Verfahren von Rentnern geführt, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und eine Betriebsrente oder Versorgungsbezüge aus einer berufsständischen Versicherung erhalten. Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2257/06 läuft ein Verfahren zu einer weiteren Fallkonstellation: Bei dem Kläger handelt es sich um einen Beamten, der Ruhegehalt bezieht und als freiwillig Versicherter eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Dieses Verfahren richtet sich insbesondere gegen die Aufhebung des so genannten Altersprivilegs. Die Vertretung der Kläger vor dem Verfassungsgericht hat Prof. Dr. Friedhelm Hase übernommen. Die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten führt zu einer Kürzung der monatlichen Betriebsrenten von durchschnittlich sieben Prozent. Den Krankenkassen fließen durch das Sonderopfer der Betriebsrentner jährlich rund zwei Milliarden Euro zusätzlich zu. V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
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