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Deutscher Behindertenrat (DBR)

DBR: Föderalismusreform bedeutet massiven Rückschritt für Behinderte

Berlin (ots)

Der Deutsche Behindertenrat ist alarmiert. "Durch
die Föderalismusreform droht ein schwerer Rückschlag für die Rechte 
behinderter Menschen", erklärt die Sprecherratsvorsitzende Brigitte 
Setzer-Pathe. "Es muss dringend Änderungen bei der Föderalismusreform
geben, sonst wird das Bundesgleichstellungsgesetz  ausgehöhlt. Der 
Deutsche Behindertenrat fordert die Abgeordneten im Deutschen 
Bundestag nachdrücklich auf, die Föderalismusreform so zu gestalten, 
dass es nicht zu nachteiligen Auswirkungen für behinderte Menschen 
kommt."
Gravierende Auswirkungen auf die Rechte behinderter Menschen 
ergeben sich durch die Veränderung der Zuständigkeit in folgenden 
Bereichen: Gaststättengesetz, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, 
Heimrecht, Hochschulrahmenrecht sowie der Art. 84 des Grundgesetzes 
(Verfahrensgesetz).
Das Gaststättengesetz und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 
sind für die Sicherstellung der Barrierefreiheit von herausragender 
Bedeutung. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz hat sich in den 
vergangenen Jahren als das bedeutendste Instrument zur Herstellung 
barrierefreier Lebensverhältnisse im öffentlichen Raum erwiesen. Dies
betrifft zum Beispiel den Bau von Gehwegen und Straßen sowie den 
Öffentlichen Nahverkehr.
Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist eine möglichst 
weit reichende Barrierefreiheit Voraussetzung für Finanzhilfen des 
Bundes an die Kommunen. Der Entwurf für das 
Föderalismusreform-Begleitgesetz sieht zwar einen Ausgleich für den 
Wegfall der Finanzhilfen vor, aber die Zweckbindung an die 
Herstellung der Barrierefreiheit und die Beteiligung behinderter 
Menschen an der Planung entfällt. Die gesetzlichen Regelungen der 
Bundesländer zur Herstellung von Barrierefreiheit können diese Lücke 
nicht schließen. Keines der Gleichstellungs-, Nahverkehrs-, oder 
Straßengesetze der Bundesländer sieht eine dem § 3 
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gleichwertige Regelung vor. Diese
Regelung muss weiterhin volle Gültigkeit behalten.
Nach dem Gaststättengesetz kann die Erlaubnis zum Betrieb einer 
Gaststätte versagt werden, wenn die für Gäste bestimmten Räume nicht 
barrierefrei sind. Die Übertragung des Gaststättengesetzes auf die 
Bundesländer wäre daher ein schwerer Rückschlag für die 
gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen 
am Leben in unserer Gesellschaft.
Die Föderalismusreform sieht außerdem vor, dass die Bundesländer 
bei der Hochschulzulassung und den Hochschulabschlüssen vom 
Bundesrecht abweichen können. Dies betrifft auch das 
Hochschulrahmengesetz, das im Zuge des 
Behindertengleichstellungsgesetzes ergänzt wurde. Danach tragen die 
Hochschulen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium
nicht benachteiligt werden und die Hochschule möglichst ohne fremde 
Hilfe in Anspruch nehmen können. Die Prüfungsordnungen müssen die 
besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer 
Chancengleichheit berücksichtigen. Künftig können die Länder diese 
Regelungen ändern. Der Deutsche Behindertenrat befürchtet daher, dass
sich die Studienbedingungen behinderter Menschen verschlechtern.
Auch die Änderung von Art. 84 Grundgesetz (Verfahrensgesetz) stößt
auf schwere Bedenken des Deutschen Behindertenrats. Danach können die
Länder die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren 
selbst regeln, wenn sie Bundesgesetze als eigene Angelegenheit 
ausführen. Der Deutsche Behindertenrat sieht die große Gefahr, dass 
die durch das SGB IX geschaffenen gemeinsamen Verfahrensvorschriften 
zur Durchführung des Gesetzes für die Träger der Sozialhilfe und der 
öffentlichen Jugendhilfe ins Leere laufen. Dies gilt insbesondere für
die Verfahrensvorschriften zum trägerübergreifenden Persönlichen 
Budget. Gefährdet wäre zudem die Arbeit der gemeinsamen 
Servicestellen der Rehabilitationsträger, die u. a. die Integration 
behinderter Menschen in das Berufsleben sicherstellen sollen.
"Die Neufassung des Artikel 84 GG würde somit den wichtigen Zielen
des SGB IX zur Teilhabe behinderter Menschen zuwiderlaufen", warnt 
die DBR-Sprecherratsvorsitzende Brigitte Setzer-Pathe.  Der Deutsche 
Behindertenrat fordert hier eine gesetzgeberische Klarstellung, 
wonach das SGB IX ein Ausnahmefall im Sinne des Artikels 84 GG ist.  
Damit wäre gesichert, dass hier ausschließlich Bundesrecht gilt.
Schwere Bedenken hat der Deutsche Behindertenrat auch gegen die 
Übertragung des Heimrechts vom Bund auf die Länder. Es besteht die 
Gefahr, dass dies zu unterschiedlichen Qualitätsstandards in 
Pflegeheimen und Heimen für behinderte Menschen führt. Dies ist für 
den Deutschen Behindertenrat in keiner Weise akzeptabel.
V.i.S.d.P.  Dorothee Winden
Deutscher Behindertenrat (DBR) 
Sekretariat: 
Sozialverband Deutschland (SoVD)
Bundesverband
Stralauer Straße 63
10179 Berlin
Telefon: 030/72 62 22 120 
Telefax: 030/72 62 22 328
Pressestelle:
Tel. 030/72 62 22 123
Internet: www.deutscher-behindertenrat.de

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