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Wissenschaftliches Gutachten gewährt Spielräume

Berlin (ots)

Das Gutachten zur Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen in der Arzneimittelpreisverordnung eröffnet der Politik einen dritten Weg: Spanne zwischen empfohlenem Honorar und aktuellem Fixhonorar könnte wettbewerblicher Spielraum werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Dezember 2017 erstmals ein wissenschaftliches Gutachten zur Apothekenhonorar vorgelegt. Der BVDVA fordert die Bundesregierung auf, sich dieser umfassenden und kostspieligen Analyse anzunehmen und die enthaltenen Empfehlungen zu analysieren.

"Wir schlagen vor, das Kernergebnis des Gutachtens, also ein Fixum von 5,84 EUR mit unserem bisherigen Vorschlag, den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Strukturfonds auszubauen, zu kombinieren", sagt Christian Buse, BVDVA-Vorsitzender.

Spanne von 5,84 EUR (empfohlen) bis 8,35 EUR (aktuell) kann für wettbewerbliche Elemente genutzt werden

Die vom BVDVA vorgeschlagene Aufstockung des Nacht- und Notdienstfonds um 16 Cent aus der Apotheken-Marge könnte aus dem genannten Delta von 2,51 EUR generiert werden. Dann blieben insgesamt 2,35 EUR Spielraum für die Gewährung von Nachlässen - für alle Apotheken.

"Es ist für den Steuer- und Beitragszahler nur schwer nachvollziehbar, dass man die Erkenntnisse des wissenschaftlich erarbeiteten Gutachtens nicht für die Weiterentwicklung der Apothekenhonorare nutzt und den seit dem EuGH Urteil aus 2016 schwelenden Konflikt damit löst. Mit einer Kombination aus dem von uns unterbreiteten Vorschlag zur Ausweitung des Nacht- und Notdienstfonds kämen drei Dinge optimal zusammen: Erstens kann die vorhandene Struktur des Fonds genutzt werden. Zweitens wäre die Generierung der zusätzlichen 16 Cent noch einfacher und drittens würde es die Einführung einer Höchstpreisverordnung erlauben - mit klaren Leitplanken", gibt sich Buse überzeugt.

Wettbewerb wird so oder so kommen, ist man beim BVDVA überzeugt. Besser man gestaltet ihn selbst als dass er gerichtlich und dann ein für alle Mal für alle Marktteilnehmer verordnet wird.

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