Was muss beim Antrag auf Feststellung einer Behinderung beachtet werden?
Experte antwortet im Online-Forum von http://www.familienratgeber.de
Bonn (ots)
Wo muss der Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt werden und was muss ich dabei beachten? Was kann ich machen, wenn ich nicht Schwerbehindert bin, aber wegen meiner Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz finde oder mein Arbeitsplatz wegen meiner Behinderung gefährdet ist? Welche Nachteilsausgleiche gibt es für Menschen mit Behinderung?
Antworten auf diese und viele andere rechtliche und finanzielle Fragen gibt Stefan Pfeil, Experte für Behinderten- und Sozialrecht beim Sozialverband VdK - Landesverband Baden-Württemberg, am 29. und 30. Mai im Online-Forum auf dem Informationsportal http://www.familienratgeber.de der Aktion Mensch.
Der Familienratgeber ist ein Internetangebot der Aktion Mensch, das sich an Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und die sie betreuenden Stellen richtet. Unter www.familienratgeber.de können sich Interessierte umfassend zum Thema Familie und Behinderung informieren und sich in Gesprächsforen direkt austauschen. Eine ständig aktualisierte Adressdatenbank mit über 16.000 Anlaufstellen bundesweit bietet die Möglichkeit, gezielt nach Einrichtungen sowie Beratungs- und Hilfsangeboten zu suchen.
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Aktion Mensch Pressestelle Christian Schmitz Heinemannstraße 36, 53175 Bonn Telefon: 0228 - 20 92 - 364, Fax: -333 E-Mail: christian.schmitz@aktion-mensch.de
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