Handelsverband Deutschland (HDE)
Zwangspfand: Massenklage eingereicht
Berlin (ots)
Fristgerecht ist heute die Sammelklage von Unternehmen gegen das Zwangspfand auf Einwegflaschen, Dosen, Getränkekartons und Trinkbecher beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht worden. Initiiert wurde sie vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und von der Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (HfM). Dazu erklärte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des HDE, Holger Wenzel:
Der Proteststurm gegen das Zwangspfand auf Einweggetränkeverpackungen schwillt weiter an. Allein 7.436 Unternehmen sind innerhalb von zwei Wochen der größten Sammelklage von Unternehmen in der deutschen Geschichte beigetreten. Damit übertrifft die Massenklage gegen das Zwangspfand auch die höchsten Erwartungen. Die klagenden Lebensmittelhändler, Supermärkte, Getränkehändler, Kioske, Bäcker, Imbissbetriebe, Tankstellen und Getränkehersteller sind repräsentativ für den Handel und die betroffene mittelständische Wirtschaft. Sie vertreiben Getränke in rund 50.000 Geschäften und Verkaufsstellen und beschäftigen etwa 700.000 Mitarbeiter. Sie haben einen Anteil von 80 Prozent am gesamten deutschen Getränkemarkt. Gut die Hälfte der klagenden Unternehmen setzt im Jahr bis zu 100.000 Euro mit Getränken in Einwegverpackungen um, die von der Pfandpflicht betroffen wären. Der Rest der Betriebe beziffert seinen Umsatz in diesem Bereich von 100.000 bis weit über zehn Millionen Euro.
Der allergrößte Teil der mittelständischen Unternehmen ist strikt gegen das Zwangspfand, das gerade die kleinen Geschäfte erheblich benachteiligen und belasten würde. Ein übergeordnetes Gemeinwohlinteresse kann daher zur Begründung des sofortigen Vollzugs der Pfandpflicht nicht angeführt werden. Dies um so weniger, da das Zwangspfand auch der Umwelt mehr schaden als nutzen würde. Angesichts der überwältigenden Zahl der klagenden Unternehmen erwartet der Handel, dass erst der Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet wird, bevor über das Zwangspfand entschieden wird. Das entspräche auch der guten rechtsstaatlichen Praxis. Der Aufbau eines Rücknahmesystems würde 1,4 Milliarden Euro kosten, die unwiderbringlich verloren wären, wenn das Verwaltungsgericht im Sinne der Kläger entscheidet.
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