EANS-Adhoc: TUI AG
Vorzeitige Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens durch
TUI Travel eingeleitet
Anpassung des Rückzahlungsplans für
Gesellschafterdarlehen
TUI beabsichtigt Kauf von Aktien der TUI Travel zur
Vermeidung einer Verwässerung der Stim
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29.09.2009
Hannover, 29. September 2009. TUI AG und TUI Travel PLC haben sich auf eine Anpassung des Rückzahlungsplans für das von TUI gewährte Gesellschafterdarlehen geeinigt. Mit der heute angekündigten Platzierung einer Wandelanleihe und der Aufnahme zusätzlicher Bankfazilitäten durch die TUI Travel soll die weitere Rückzahlung fortgeführt werden. Der Restbetrag des ursprünglich 2 Milliarden Euro hohen Darlehens beträgt aktuell noch rund 1 Milliarde Euro; bisher fällig zum 15. Januar 2011.
Der nach Abschluss der Wandelanleiheemission geänderte Rückzahlungsplan für das Gesellschafterdarlehen sieht wie folgt aus:
100 Millionen Euro zum 30. September 2009 250 Millionen Euro zum 1. April 2010 509 Millionen Euro spätestens zum 1. Dezember 2010 160 Millionen Euro zum 30. April 2011 Vor dem Hintergrund der heute angekündigten Wandelanleihe durch die TUI Travel beabsichtigt die TUI den Kauf einer ausreichenden Anzahl von Aktien der TUI Travel, um eine Verwässerung im Falle der Ausübung sämtlicher Wandlungsrechte der Investoren der geplanten TUI Travel Wandelanleihe zu verhindern. Für den Fall, dass TUI Travel aufgrund der Zusammenarbeit im deutschen Flugmarkt Anteile an Air Berlin erwirbt, beabsichtigt die TUI die Übernahme dieser Anteile gegen Verrechnung mit dem Gesellschafterdarlehen.
Soweit wir in dieser Meldung Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Auch die Entwicklung der Finanzmärkte und der Wechselkurse, sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss ausüben. Außerhalb der gesetzlichen Vorschriften übernimmt die Gesellschaft keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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