RheinEnergie weist Unterlassungsbegehren der Verbraucherzentrale zurück
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Keine Unterlassungserklärung: Handeln der RheinEnergie rechtlich gedeckt
In den Energiemärkten geht es turbulent zu, mehr als 300 Grundversorger mussten für plötzlich in großen Mengen hinzutretende Neukunden Energie teuer nachkaufen und haben zumindest zeitweise diese zusätzlichen Kosten durch gesplittete Grundversorgungspreise weitergegeben.
Die Verbraucherzentrale NRW beanstandet dies und hat beispielhaft drei Unternehmen abgemahnt, darunter die RheinEnergie. Diese weist ein Unterlassungsbegehren der Verbraucherzentrale zurück. Weiteres finden Sie in der anliegenden Pressemitteilung.
RheinEnergie AG Parkgürtel 24, 50823 Köln Telefon 0221 178-3035 http://www.rheinenergie.com presse@rheinenergie.com
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Amtsgericht Köln HR B 37 306