ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Feierliche Amtsübergabe - Stefan Schulte folgt auf Michael Kerkloh als ADV-Präsident - mit klaren Forderungen an die Bundesregierung
Berlin (ots)
Gestern Abend in Berlin überreichte Dr. Michael Kerkloh, Flughafenchef München, feierlich die altehrwürdige Amtskette des Luftfahrtverbandes ADV an seinen Nachfolger.
Mit klaren Forderungen an die Bundesregierung beginnt Dr. Stefan Schulte ab 1. Juli 2018, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, seine Präsidentschaft bei der ADV. "Unsere Flughäfen sind leistungsstarke Verkehrs- und Logistikknotenpunkte, die den Menschen Mobilität und Wohlstand bringen. Die Koalition hat sich vorgenommen, die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland zu stärken. Das freut uns und wir sagen bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages die Unterstützung der Flughäfen zu."
Zu den Schwerpunkten seiner Präsidentschaft erklärte Dr. Stefan Schulte: "Erste Aufgabe muss eine Neuregelung der Luftsicherheitskontrollen sein. Die großen Flughafenstandorte sind bereit, Verantwortung von der Bundespolizei unter Beteiligung der Airlines zu übernehmen. Unser Ziel: Die Kontrollen müssen effektiver, wirtschaftlich effizienter und passagierfreundlicher werden - ohne Sicherheitsverlust."
Der scheidende Präsident Dr. Michael Kerkloh unterstrich: "Fast sechs Jahren durfte ich das Amt des ADV-Präsidenten ausüben. Ich habe dies mit Stolz und Freude getan. Die ADV ist die unverzichtbare Stimme der Flughäfen mit einer starken Verankerung in den Ländern, im Bund und in Brüssel. Ich freue mich die Amtskette an meinen Nachfolger Dr. Stefan Schulte zu übergeben, der als erfahrener Luftfahrtexperte mit seinem Weitblick für ein modernes und nachhaltiges Flughafenmanagement steht."
Im Rückblick auf seine Amtszeit betont Michael Kerkloh: "Bei der ADV stand stets die Förderung der Nachhaltigkeit und des Interessensausgleichs ganz oben auf der Agenda. Die gesellschaftliche Akzeptanz und die internationale Wettbewerbsfähigkeit bedingen einander. Insbesondere beim Fluglärmschutz konnten deutliche Fortschritte erreicht werden. Deshalb besteht kein Anlass für eine Änderung des Fluglärmschutzgesetzes."
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