ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
ADV hält an ihren Eckpunkten zur Novellierung des Fluglärmgesetzes fest
Berlin (ots)
Seit September 2004 war eine aus Vertretern des Bundesumweltministeriums, des Bundesverkehrsministeriums, des Umweltbundesamtes und der ADV bestehende Arbeitsgruppe damit befasst, die mit der geplanten Novelle des Fluglärmgesetzes verbundenen Kostenbelastungen der deutschen Flughäfen abzuschätzen. Mit dieser gemeinsamen Abschätzung sollte der andauernde Dissens zwischen Umweltbehörden und Luftverkehrswirtschaft über die Kostenfolgen der Gesetzesnovelle ausgeräumt werden, da der Frage der zusätzlichen Kostenbelastung des Luftverkehrsstandortes Deutschland, neben anderen umstrittenen Regelungsinhalten, in der politischen Diskussion des Gesetzentwurfes besondere Bedeutung zukam.
Nach dem nun vorgelegten Bericht der Arbeitsgruppe sind für die deutschen Flughäfen insgesamt Kostenbelastungen zwischen ca. 610 Mio. EUR und ca. 740 Mio. EUR zu erwarten.
Diese Kostenschätzung basiert allerdings auf verschiedenen Annahmen der Arbeitsgruppe, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden müssen.
Dazu gehören,
- dass der Flughafen Tegel wegen der vorgesehenen Schließung von der Wirkung des Gesetzes ausgenommen wird;
- dass am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg International keine zusätzlichen Kosten durch das Fluglärmgesetz entstehen;
- dass alle bisherigen Schallschutzmaßnahmen der Flughäfen im Wert von 400 Mio. EUR den Anforderungen des novellierten Gesetzes genügen.
Sollten diese Annahmen keine Aufnahme in den vorliegenden Gesetzentwurf finden, verbliebe es bei den ursprünglich von der ADV geschätzten Kostenbelastungen von ca. 1 Milliarde EUR. Darüber hinaus enthält die vorliegende Kostenschätzung noch weitere Unwägbarkeiten, so z.B. die Entschädigung für Bauverbote oder Aufwendungen für die Sanierung besonders schutzwürdiger Einrichtungen.
Bernd Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), stellt zu dem Bericht fest: "Die deutschen Flughäfen hoffen, dass nach Vorlage der Kostenschätzung die Sachdiskussion zu den Regelungsinhalten der Novelle weiter fortgeführt wird. Die ADV fordert weiterhin, dass die Lärmgrenzwerte für den Neu- und Ausbau von Flughäfen im Interesse der Planungssicherheit im Fachplanungsrecht geregelt werden, dass bei der Lärmberechnung die reale Fluglärmsituation zugrunde gelegt wird und wirksame Elemente zur Siedlungsbeschränkung in der Umgebung der Flughäfen in das Gesetz aufgenommen werden."
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