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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

Entwurf eines novellierten Fluglärmgesetzes beeinträchtigt Entwicklungschancen der deutschen Flughäfen

Berlin (ots)

Die von der Bundesregierung beabsichtigte
Novellierung des Fluglärmgesetzes von 1971 wird von der
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) grundsätzlich
begrüßt. Die ADV begrüßt insbesondere den Versuch der
Bundesregierung, durch eine gesetzliche Festlegung von
Zumutbarkeitsgrenzen für Fluglärm Rechts-und Planungssicherheit bei
Neu- und Ausbauvorhaben zu schaffen. Sie glaubt jedoch nicht, dass
dieses Ziel mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht wird und
fordert nach wie vor eine rechtstechnisch saubere Regelung dieser
Zumutbarkeitsgrenzen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) als dem einschlägigen
Fachplanungsrecht.
Der Entwurf weist aus Sicht der ADV darüber hinaus weitere
erhebliche Mängel auf: So gehen die vorgeschlagenen Lärmgrenzwerte
insbesondere für Neu- und Ausbauvorhaben über das hinaus, was nach
den Ergebnissen der anerkannten Lärmwirkungsforschung zum Schutz der
Bevölkerung notwendig ist. Auch das Ziel einer Entschärfung von
bestehenden Raumnutzungskonflikten und der Vermeidung zukünftiger
Lärmkonflikte wird leider völlig verfehlt, da die bestehenden
Ausnahmeregelungen von Bauverboten in der Umgebung von Flughäfen
nicht eingeschränkt, sondern im Gegenteil noch ausgeweitet werden.
Die für lärmbedingte Beeinträchtigungen der Nutzung des
Außenwohnbereichs geltenden Grenzwerte müssen - wie nach der
bisherigen Rechtspraxis - an entschädigungsrechtlichen Kriterien und
nicht an denen des Gesundheitsschutzes ausgerichtet werden. Weiterhin
hält die ADV die geplante Ungleichbehandlung von zivilem und
militärischem Fluglärm für nicht sachgerecht.
Bernd M. Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der ADV: "Unser Fazit:
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft nicht die notwendige Rechts-
und Planungssicherheit für die Flughäfen. Damit kann von einer
Absicherung der ökonomischen Perspektive der Airports keine Rede
sein. Auch wegen anderer deutlicher Mängel bedarf der Entwurf noch
dringend einer sorgfältigen Überarbeitung. Nur so können die
angestrebten verkehrs- und umweltpolitischen Ziele tatsächlich
realisiert werden."

Pressekontakt:

Carola Wunderlich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49-(0)30 - 31 01 18 - 20

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