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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

Luftsicherheit
Revision der EU-VO 2320/2002
Europäisches Parlament bleibt bei Frage der Finanzierung standhaft
Deutsche EU-Ratspräsidentschaft jetzt gefordert

Berlin (ots)

Mit der heutigen Abstimmung zur Revision der
Luftsicherheitsverordnung 2320/2002 hat das Europäische Parlament 
seine Rolle als Anwalt der Verbraucherinteressen gestärkt. Aus Sicht 
des deutschen Flughafenverbandes ADV ist das Europäische Parlament in
der Frage der Finanzierung der Luftsicherheitsmaßnahmen auch unter 
dem Druck des EU-Ministerrates nicht eingeknickt. Die deutschen 
Flughäfen unterstreichen die Notwendigkeit, die millionenschweren 
Kosten für die Luftsicherheit zwischen Mitgliedstaaten und Nutzern zu
teilen. Bislang tragen die Kosten ausschließlich Passagiere, 
Fluggesellschaften und Flughäfen.
Mit diesem Votum wollen die Abgeordneten verhindern, dass 
regelmäßig schärfere Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden, ohne die
Frage der Finanzierung je eindeutig zu klären. Das Europäische 
Parlament hat heute noch einmal klargestellt, dass sich die 
Mitgliedstaaten bei Regeln der Luftsicherheit nicht aus der 
finanziellen Verantwortung stehlen können. Der Flughafenverband sieht
nun die deutsche EU-Ratspräsidentschaft gefordert, die Revision der 
2320/2002 im Vermittlungsverfahren erfolgreich zu Ende zu führen.
Die ADV begrüßt besonders, dass der EU-Regelungsausschuss, der die
Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. das Flüssigkeitsverbot und die 
Handgepäckregelung beschließt, das Beratungsgremium der Industrie 
(SAGAS = Stakeholder Advisory Group on Aviation Security) in Zukunft 
anhören und informieren muss.
Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer der ADV, sieht in dieser 
Entscheidung eine große Chance: "Mit der Aufwertung des SAGAS-Komitee
haben wir in Zukunft die Möglichkeit, Entscheidungen des 
Regelungsausschusses praxisorientiert und effizient zu gestalten. 
Kostenintensive Entscheidungen, wie die räumliche Trennung von 
abfliegenden und nicht nach EU-Standard sicherheitskontrollierten 
ankommenden Passagieren (Clean-Unclean Regelung), die teuere 
Umbaumaßnahmen an Flughäfen erforderlich machen, werden hoffentlich 
der Vergangenheit angehören.
Nutznießer, so die deutschen Flughäfen, der heutigen Entscheidung 
werden die Passagiere sein. Denn mit dem Konzept der 
One-Stop-Security können bei EU-Verkehrsabkommen zukünftig 
Sicherheitsstandards als gleichwertig anerkannt werden. Eine solche 
Anerkennung ist aus der Sicht des Passagiers wünschenswert, da 
aufwendige Doppelkontrollen aufgrund unterschiedlicher 
Sicherheitsstandards wegfallen könnten.", so Ralph Beisel 
abschließend.
60 Jahre ADV - Bundesverband Deutscher Flughäfen
Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde 
1947 in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der 
zivilen Luftfahrt in Deutschland. Ordentliche Mitglieder der ADV sind
19 internationale Flughäfen und 38 Regionale Verkehrsflughäfen und 
Verkehrslandeplätze.Ihr gehören als außerordentliche Mitglieder alle 
Bundesländer, verschiedene Städte, der Deutsche Städtetag, IHK und 
andere Institutionen sowie korrespondierend die österreichischen und 
schweizerischen Airports an.Als Bundesverband der deutschen Flughäfen
setzt sich die ADV für einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen 
Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Sie fordert Rahmenbedingungen, 
die den bedarfsgerechten Ausbau ermöglichen, die optimale Nutzung der
vorhandenen Kapazitäten gewährleisten, die Intermodalität 
unterstützen und die Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs fördern.

Pressekontakt:

Dr. Michael Schneider
Politik und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 310118-23

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