"Ein guter Weg kennt nur eine Richtung" - Dr. Philipp Daniel Merckle setzt klare Ausrichtung von ratiopharm fort
Konsequenz auch in der Rabattpolitik
Ulm (ots)
Mit dem seit dem 1. April 2007 geltenden § 78 Abs. 3 AMG des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sind die pharmazeutischen Unternehmen verpflichtet, einen einheitlichen Abgabepreis gegenüber Apotheken und jetzt auch gegenüber den Großhändlern sicherzustellen. Für Apotheken galt diese Regelung bereits mit der Einführung des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes zum 1. Mai 2006.
Ab dem 1. April 2007 sind damit auch Rabatte auf den Abgabepreis verschreibungspflichtiger Medikamente der Arzneimittelunternehmen an Großhändler und Apotheken ohne Ausnahme unzulässig. Verträge zur Gewährung solcher Rabatte sind pharmazeutischen Unternehmen zukünftig nur noch mit Krankenkassen oder deren Verbänden erlaubt.
Aus diesen Gründen hat ratiopharm unter der Führung von Dr. Philipp Daniel Merckle zum 31. März 2007 sämtliche zuvor bestehenden Vereinbarungen mit Großhändlern den neuen gesetzlichen Vorgaben konsequent angepasst. Davon betroffen sind auch die Kooperationen von Großhändlern mit Apotheken. "Der Wegfall eines weiteren Wettbewerbsinstruments darf für die Arzneimittelanbieter nicht dazu führen, das entsprechende Gesetz und den damit verbundenen politischen Willen womöglich durch andere Leistungen gegenüber den Großhändlern zu umgehen. Dies wird unter keinen Umständen der Weg von ratiopharm sein - Integrität ist nicht teilbar", betont Dr. Philipp Daniel Merckle, Vorsitzender der Geschäftsführung von ratiopharm.
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