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Lausitzer Rundschau: Schluss mit lustig Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Wahlrecht

Cottbus (ots)

Mit einer Mischung aus Laxheit und Überheblichkeit, die daraus resultiert, dass man die Macht offenbar für ein Gewohnheitsrecht hält, waren CDU und FDP mit dem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 umgegangen. Es hatte das damalige Wahlrecht wegen verzerrender Effekte der Überhangmandate für grundgesetzwidrig erklärt. Die vom Gericht damals gewährte dreijährige Frist für eine Reform ließ man ungerührt verstreichen, wählte 2009 noch einmal einen Bundestag unter den beanstandeten Vorschriften und legte erst Ende 2011 eine Novelle vor, die die Bedenken der Juristen großzügig ignorierte. Mit dieser Überheblichkeit behandelte man auch die anderen Parteien, die demokratischen Mitbewerber. Statt wie noch immer in der Nachkriegsgeschichte einen Konsens in dieser zentralen Frage der Demokratie zu suchen, setzte man sich mit der eigenen Mehrheit auf Biegen und Brechen durch und hielt kaum verändert an den Überhangmandaten fest - natürlich, weil zuletzt nur noch CDU und CSU davon profitierten. Derzeit mit 24zusätzlichen Sitzen im Bundestag, zehn Prozent der Unionsfraktion. Das war 2009 zwar nicht entscheidend für die Mehrheit der schwarz-gelben Koalition, doch ohne diese Sitze wäre es sehr knapp geworden. Das Verfassungsgericht hat nun geantwortet. Schnörkellos: Die Gleichheit der Stimme ist verletzt. Das Urteil vom Mittwoch ist eine regelrechte Klatsche, wobei die Vorgaben des Gerichts für eine neue Reform sogar eher milde sind. Die Richter begrenzen die Zahl der Überhangmandate auf maximal 15. Das Kriterium der Proportionalität der Sitze entsprechend der Stimmanteile soll zugunsten der kleinen Parteien künftig stärker als bisher beachtet werden - aber ohne dass die die großen Parteien begünstigende Kombination mit der Direktwahl komplett infrage gestellt wird. Extreme Verzerrungen wie das negative Stimmengewicht darf es allerdings nicht mehr geben. Knallhart ist Karlsruhe jedoch bei den neuen Fristen: Es gibt keine mehr. Ein noch einmal mit dem jetzigen Wahlrecht gewählter Bundestag würde sofort aufgelöst werden, so die Drohung. Schluss mit lustig. Setzen, Sechs. Union und FDP werden nun nicht umhinkommen, doch noch einen allseits getragenen Kompromiss im Bundestag zu suchen. Nur sind ihre Karten jetzt deutlich schlechter, als sie es zuvor je waren. Im nächsten Bundestag muss Schwarz-Gelb eine Mehrheit wohl oder übel durch die Überzeugung der Wähler erreichen. Die Zeit der kleinen Tricks ist jedenfalls vorbei. Und die der Überheblichkeit auch.

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