Lausitzer Rundschau: Zu Folterdrohung/Anklage: Gratwanderung
Cottbus (ots)
Die Lausitzer Rundschau, Cottbus, zu Folterdrohung/Anklage:
In der Haut des ehemaligen Vizepräsidenten des Polizeipräsidiums Frankfurt (Main), Wolfgang Daschner, hätte wohl niemand stecken wollen. Der kleine Jakob von Metzler war entführt, Daschner hatte dessen Leben retten wollen. Dafür hat er sich über Paragraphen hinweggesetzt, als die Beamten auf seine Weisung hin dem Entführer mit Gewalt drohten und aus ihm herauspressten, wo er den Jungen versteckt hielt. Würde Jakob von Metzler dadurch noch leben - Wolfgang Daschner wäre als Held gefeiert worden. Der Erfolg hätte sein rechtswidriges Handeln im Nachhinein gerechtfertigt, zumal die Polizei Folter nicht angewandt hatte. Wäre er vor Gericht gestellt worden, wenn die Eltern ihren Jakob wieder glücklich in den Armen gehalten hätten? Jetzt aber wird Daschner wegen Nötigung angeklagt, weil er sich nicht an ein Gesetz gehalten hat, das für ihn in einer Extremsituation unmenschlich war. Statt Held zu sein, ist er nach seiner Gratwanderung ein Verlierer. Er ist seinen Posten als Polizei- Vize los und gilt im Falle einer Verurteilung als kriminell. Der Polizei-Vize hat sich damals für die aus seiner Sicht letzte Chance entschieden, einen kleinen Jungen zu retten. Menschlich verurteilen kann ihn dafür niemand.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau
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