Lausitzer Rundschau: Zu Karlsruhe/GPS-Fahndung: Begrenzter Freiraum
Cottbus (ots)
Die Lausitzer Rundschau, Cottbus, zu Karlsruhe/GPS-Fahndung:
Die Angst davor, auf Schritt und Tritt überwacht zu werden, wird bei vielen Menschen immer größer. Die weltweite Fahndung nach Terroristen und die rasante Entwicklung von Funk- und Navigationstechnik tragen zu dieser Verunsicherung bei. Das ständig weiterentwickelte satellitengestützte Ortungssystem GPS ist nur ein Beispiel dafür. Dass die Bekleidungsindustrie daran arbeitet, GPS-Empfänger in Kinderkleidung einzunähen, mag besorgte Eltern beruhigen, andere Menschen beunruhigt es. Die gestrige Entscheidung der Verfassungsrichter zur Verwendung von GPS bei der polizeilichen Fahndung hat erfreuliche Klarheit gebracht. Der Einsatz modernster Technik wie der Satellitenpeilung ist zulässig, wenn die Überwachung eines Verdächtigen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gerechtfertigt ist, so entschied Karlsruhe. Das lässt die Fahnder aufatmen, weil sie damit in der technischen Ausrüstung mit Schwerkriminellen gleichziehen können. Der in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegte Fall demonstriert exemplarisch, wie nötig das ist. Dabei ging es um linksextremistische Bombenleger, die sich äußerst professionell verhielten, um die Polizei abzuschütteln. Herkömmliche Peilsender der Polizei, die in ihrem Auto eingebaut waren, haben sie mit elektronischen Detektoren aufgespürt und zerstört. Ohne den Einsatz von GPS wäre es kaum gelungen, sie zu verurteilen. Dass so etwas auch in Zukunft möglich ist, dafür gab Karlsruhe gestern grünes Licht. Doch die Verfassungsschützer zeigten auch klar, wo die Grenzen sind. Nicht alles, was technisch machbar sei, dürfe auch bedenkenlos eingesetzt werden, warnten sie. Der Gesetzgeber habe die Pflicht, aufmerksam hinzuschauen, was sich da in der Elektronikbranche entwickelt und notfalls einzugreifen. Eine lückenlose Rundumüberwachung Verdächtiger verstoße auch bei der Verfolgung schwerster Straftaten gegen das Grundgesetz, so die Verfassungsjuristen. Dass bisher in Deutschland offensichtlich verantwortlich mit spezieller Überwachungstechnik umgegangen wird, macht eine Zahl deutlich. Nur sechs- bis zehnmal im Jahr wird bisher nach Angaben des Bundeskriminalamtes die GPS-Ortung eingesetzt. Bei 80 Millionen Menschen alles andere als ein Zeichen von Überwachungseifer.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau
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