Lausitzer Rundschau: Die Lausitzer Rundschau Cottbus zum Streit um Hartz-IV-Kürzungen bei jungen Arbeitslosen: Korrektur einer Schludrigkeit
Cottbus (ots)
Spart sich der Staat jetzt an den Jüngsten im Heer der Arbeitslosen gesund? Die Neuregelung beim Arbeitslosengeld II hat das Potenzial für Kampagnen. Man sollte sich aber vor schnellen Reflexen hüten. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die bisherige Regelung war schludrig, ungerecht und unangemessen großzügig. Bis 18 Jahre erhielt man 80 Prozent des Arbeitslosengeldes II und dann schlagartig, auch wenn man bei den Eltern wohnen blieb, 100 Prozent. Obwohl sich an den sonstigen Lebensumständen nichts änderte. Nun gilt wieder, was schon in der alten Sozialhilfe galt: Bis 25 müssen die Eltern für ihre Kinder aufkommen. Arbeitslosengeld gibt es für die Jugendlichen nur, wenn die gesamte Bedarfsgemeinschaft bedürftig ist und dann auch nur zu 80 Prozent. Diese Korrektur ist notwendig. Problematisch ist der zweite Teil. Wer den vollen Satz und dazu noch eine eigene Wohnung finanziert haben will, muss dafür künftig eine solide Begründung haben. Damit soll jungen Arbeitslosen der Ausweg versperrt werden, sich einfach eine eigene Bleibe zu suchen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu bilden. Da arbeitslose Eltern und Kinder aber im Prinzip das gleiche, legitime Interesse haben nämlich die staatliche Fürsorge in Anspruch zu nehmen dürfte es genug Möglichkeiten geben, solche Gründe zu finden. Im Zweifel auch zu erfinden. Die Gerichte werden viel zu tun bekommen.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau
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