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Lausitzer Rundschau: Zu Jugendamt Forst/Beschwerde: Zum Schaden der Kinder

Cottbus (ots)

Die Lausitzer Rundschau, Cottbus, zu Jugendamt
Forst/Beschwerde:
Sieben kleine Kinder in Drachhausen im Spree-Neiße-Kreis verhalten 
sich extrem auffällig. Ihr Sexual- und Hygieneverhalten und das 
sexuelle Vokabular sind für ihr Alter untypisch. Der einschlägig 
vorbestrafte Vater hat wahrscheinlich eine Vielzahl 
kinderpornografischer Bilder besessen, hat sich vielleicht sogar an 
den Kindern vergriffen. Die Mutter will von alledem nichts bemerkt 
haben oder war einfach überfordert.
Das Jugendamt Forst hat nicht tatenlos zugesehen, sondern 
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen veranlasst und die Kinder im 
Alter zwischen zehn Monaten und neun Jahren zunächst in Obhut 
genommen. Als ein Cottbuser Richter auf Antrag der Mutter verfügt, 
dass die Mädchen und Jungen aus dem Heim entlassen werden müssen und 
nach Hause zurückkehren können, beschwert sich das Jugendamt darüber 
bei den höchsten Richtern des Landes. Die Behörde ist nämlich 
überzeugt, dass die Kinder nach wie vor in ihrer Entwicklung sehr 
gefährdet sind, zumal die Mutter allein mit allen Problemen ist, weil
der Mann im Gefängnis sitzt.
 Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat es jetzt abgelehnt, sich 
mit der Beschwerde des Jugendamtes inhaltlich zu befassen. Sie sei 
unzulässig. Schließlich habe das Gericht in Cottbus seinerzeit nicht 
über einen Antrag des Jugendamtes entschieden, sondern über den der 
Mutter auf Rückgabe der Kinder.
Juristisch mag das alles korrekt sein. Zu verstehen ist es nicht. 
Schließlich geht es um das Wohl von sieben Kindern. Auf deren Rücken 
wird der Streit ausgetragen. Das ist unverständlich und unerträglich.
Nachvollziehbar ist, dass sich Mitarbeiter in den oft gescholtenen 
Jugendämtern fragen, wie sie ihre Wächterfunktion ausüben können, die
ihnen durch die Verfassung sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz 
übertragen ist, wenn sie in einem Paragraphendschungel festsitzen. 
Ihre Entscheidungsspielräume sind ohnehin eng. Der Mut, diese in 
Problemfällen auszunutzen, wird dadurch nicht gestärkt.
 Jetzt kommt es darauf an, die Scherben schnell wegzufegen, die in 
der juristischen Auseinandersetzung entstanden sind. Dabei geht es 
nicht darum, die Kinder aus Drachhausen unter allen Umständen der 
Mutter wieder zu entziehen, Es geht darum, in einer schwierigen und 
ungeklärten Familiensituation das Beste für diese zu tun. Wenn es 
möglich ist, gemeinsam mit der Mutter. Wenn nicht, muss der Staat 
seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Dazu gehört ein juristisch 
korrektes Verfahren. Wer Fehler gemacht hat, muss sie schnell 
korrigieren. Und zwar nicht zum Schaden der Kinder.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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