Mitteldeutsche Zeitung: zu Wahlrecht
Halle (ots)
Für eine miserable Gesetzgebung genügt es nicht, das Bundesverfassungsgericht zu brüskieren und die Oppositionsparteien vor den Kopf zu stoßen. Das Urteil, miserabel zu sein, hat sich die Gesetzgebung erst verdient, wenn das von ihr produzierte Gesetz seine Verfassungswidrigkeit auf der Stirn trägt. Das neue Wahlgesetz hat das alte zwar geändert, seine Grundübel aber nicht beseitigt - Überhangmandate und negatives Stimmgewicht. Schwarz-Gelb war unfähig und unwillig, ein vernünftiges Wahlgesetz zu schreiben. Das Bundesverfassungsgericht wird es jetzt diktieren müssen.
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