Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Geue
Halle (ots)
Die jetzige Regelung sichert vor allem Geue ab: Falls er nach der Wahl doch keinen Job in Berlin bekommt, hat er ein Rückkehrrecht. Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) müsste ihm keine neue Aufgabe geben, er könnte ihn auch in vorzeitigen Ruhestand schicken: Mit einem längeren Übergangsgeld und später einer höheren Pension als Geue erhalten hätte, wenn er jetzt ausgeschieden wäre. "Dann habe ich ein Problem", hat Bullerjahn zu einer Geue-Rückkehr gesagt. Bullerjahn wird Steinbrück im kommenden Herbst wohl besonders die Daumen drücken.
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