Mitteldeutsche Zeitung: zur Anti-Terror-Datei
Halle (ots)
In einer Zeit, in der nach der NSU-Mordserie viel über die mangelnde Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Deutschland geklagt wird, haben die Richter ein ausgewogenes Urteil getroffen. Die Anti-Terror-Datei ist vom Grundsatz her verfassungskonform. Das imminent wichtige Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei steht einer effektiven Kooperation der Behörden und einem Austausch von Informationen nicht entgegen. Zugleich haben die Verfassungsrichter dem Informationshunger der Behörden klare Grenzen gesetzt. Weniger Betroffene, mehr Transparenz und vor allem ein höheres Maß an Datenschutz lauten die ebenso richtigen wie wichtigen Forderungen aus Karlsruhe.
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