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Mitteldeutsche Zeitung: Bundestag Grüne Basis will Urwahl der Spitzenkandidaten verhindern

Halle (ots)

Mitglieder der grünen Basis wollen die Urwahl der Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl stoppen. Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" (Online-Ausgabe) unter Berufung auf die Bundesgeschäftsstelle. Mehrere Mitglieder haben deshalb das Bundesschiedsgericht angerufen. Dieses hat den Widerspruch zurück gewiesen. Weil die Beschwerdeführer dagegen ihrerseits Widerspruch eingelegt haben, kommt es nun am kommenden Samstag zu einer mündlichen Verhandlung. Gibt das Schiedsgericht der Beschwerde daraufhin statt, muss das seit mehreren Wochen laufende Urwahlverfahren gestoppt werden. Gibt das Schiedsgericht der Beschwerde nicht statt, wollen die Beschwerdeführer ein ordentliches Gericht anrufen. Sie sammeln dafür bereits Geld. In einer der "Mitteldeutschen Zeitung" vorliegenden E-Mail der grünen Mitglieder Regina Klünder aus dem Kreisverband Kiel und Claudia Laux aus dem Kreisverband Bernkastel-Wittlich heißt es zur Begründung, das Problem sei, dass allein die grüne Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt für den Frauenplatz kandidiere, während ihr Kollege Anton Hofreiter, Parteichef Cem Özdemir und Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck um den Männerplatz konkurrierten. "Man kann sich sie (also Göring-Eckardt) betreffend nur enthalten oder gegen die ganze Liste mit Nein stimmen", steht in der Mail. "Dadurch wären allerdings auch die Stimmen für den männlichen Kandidaten der Wahl verloren. Durch diese Bestimmung ist unseres Erachtens der Grundsatz der Gleichheit der Wahl, also eine Grundlage demokra¬tischer Gepflogenheiten verletzt, und das Wahlrecht als elementares satzungsmäßiges Mitgliedsrecht wird dadurch beeinträchtigt." Göring-Eckardt könne "theoretisch sogar nur mit einer Stimme gewählt werden - ein Unding für eine Partei, die für Demokratie steht". Weiter ist in der Mail zu lesen: "Die Seite der Beschwerdeführer ist erklärtermaßen bereit, diesen Grundsatzstreit notfalls auch vor ein öffentliches Gericht zu tragen. Der Prozess vor einem ordentlichen Gericht kostet bekanntlich Geld - kalkuliert wird derzeit mit einem Betrag von 2300 Euro (zuzügliche Reisespesen), der gesichert werden muss. Eine der Beschwerdeführerinnen wird diesen Betrag verauslagen, hofft aber auf eine Refinanzierung durch ein Crowdfunding. Von den 2300 Euro konnten bereits 900 Euro durch Zusagen gesichert werden." Die Bundesgeschäftsstelle bestätigte den Vorgang, wollte ihn aber nicht weiter kommentieren. Aus Parteikreisen verlautet allerdings, das Verfahren sei absolut sauber. Im Übrigen sei es nicht Göring-Eckardt anzulasten, dass niemand gegen sie antrete. Die Brandenburger Kommunalpolitikerin Sonja Karas hatte nicht die laut Satzung für eine Kandidatur erforderliche Unterstützung der Basis bekommen. So konnte sich lediglich bewerben, wer als Direktkandidatin oder Listenkandidat für die Bundestagswahl aufgestellt wurde oder ein Votum von einem Kreis- oder Landesverband hatte. Die Wahlunterlagen wurden am 2. Dezember an die rund 60 000 Mitglieder verschickt. Einsendeschluss ist der 13. Januar. Das Ergebnis soll am 18. Januar verkündet werden. Es ist bindend.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

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