Mitteldeutsche Zeitung: zu überhöhten Rechnungen von Krankenhäusern
Halle (ots)
Im normalen Leben ist die Sache klar: Wer bewusst Leistungen in Rechnung stellt, die nie erbracht wurden, handelt betrügerisch und macht sich strafbar. Das gilt für Handwerker ebenso wie für Reinigungskräfte, für Logistikunternehmen wie für Kindergärten. Nicht aber für Krankenhäuser, die - ganz offenkundig vorsätzlich - zu hohe Rechnungen bei den Krankenkassen einreichen. Dies ist keineswegs die Ausnahme, sondern angesichts eines Anteils von 52 Prozent fehlerhafter Abrechnungen beinahe die Regel. Die Konsequenzen solchen Schwindels sind lachhaft: Die Kliniken müssen lediglich die Rechnungen korrigieren und den überzahlten Betrag zurück erstatten. Strafe? Null. Risiko? Ein bisschen Verwaltungsaufwand.
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