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Mitteldeutsche Zeitung: zu Justiz und Künast

Halle (ots)

Dass in der Folge auch das Bundesverfassungsgericht in die Kritik geriet, ist nicht berechtigt. Karlsruhe schützt nicht nur die Meinungsfreiheit, sie schützen auch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Zu so absurden Entscheidungen wie in Berlin kommt man nur, wenn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts falsch angewandt werden. Vulgärste Hetze ist kaum zu rechtfertigen - schon gar nicht, wenn Falschmeldungen der Anlass für Tiraden sind. Wahrscheinlich haben die Hetzer im Fall Künast gar nicht gemerkt, dass sie Fake News aufsaßen. Aber das ist ihr Risiko.

Pressekontakt:

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Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de

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