Politik/Sachsen-Anhalt/Kirchen
Sachsen-Anhalts Landesregierung gegen jetzige Ablösung der Staatsleistungen für Kirchen
Halle (ots)
Halle - Pläne der Berliner Ampel-Koalition zur Ablösung der Staatsleistungen für Kirchen stoßen in der schwarz-rot-gelben Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf Widerstand. "Wir haben aktuell nicht das geringste Interesse an einer Ablösung der Staatsleistungen", sagte Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Freitagausgabe). "Die Länder können eine solche Ablöse bei ihrer derzeitigen Haushaltslage und dem bestehenden Schuldenverbot nicht leisten." Eine Regelung zum jetzigen Zeitpunkt sei auch nicht nötig. "Der Auftrag zur Ablösung besteht, aber er ist gewiss nicht dringlich." Der Gesetzgeber habe ein Ermessen, zu welchem Zeitpunkt er ihn umsetze.
Die Bundesländer zahlen jährlich rund 600 Millionen Euro als Kompensation für Enteignungen, die überwiegend Anfang des 19. Jahrhunderts erfolgten. Sachsen-Anhalt bringt in diesem Jahr 44 Millionen Euro auf. Gut 80 Prozent gehen an die evangelischen Kirchen, der Rest an die katholische Kirche.
Um die Zahlungen zu beenden, müsste der Staat den eigentlichen Wert des entzogenen Vermögens zurückgeben, sagte Robra. Als Größenordnung werde das Neun- bis 13-fache der jährlichen Zahlungen diskutiert. Robra warnt daher: "Gesellschaftliche Gruppen würden sich fragen, warum wir dafür große Millionensummen ausgeben, während wir bei anderen Aufgaben Kürzungen vornehmen."
Die Kirchen in Sachsen-Anhalt versichern, sie seien für eine Ablösung offen. "Es muss aber einen fairen Ausgleich geben", sagte Albrecht Steinhäuser, von den evangelischen Kirchen in Sachsen-Anhalt mit den Kontakten zum Staat betraut. "Es müsste eine Summe sein, für die wir auf dem Kapitalmarkt Erträge in Höhe der Staatsleistungen erzielen. Bei einem Zinsfuß von vier Prozent wäre das 25-fache der Staatsleistungen realistisch." Damit würde sich die Ablösesumme für Sachsen-Anhalt auf 1,1 Milliarden Euro belaufen. Steinhäuser sagte, statt einer Barleistung könne auch eine Übertragung von Grund und Boden in Frage kommen.
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