Mitteldeutsche Zeitung: Mitteldeutsche Zeitung zu Luftsicherheitsgesetz
Halle (ots)
Das neue Luftsicherheitsgesetz erlaubt, eine entführte Maschine abzuschießen, wenn sicher ist, dass Entführer sie als Waffe für einen Anschlag verwenden wollen. Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Frage und manches spricht dafür, dass die Karlsruher Richter darauf bestehen, dass Leben nicht gegen Leben abgewogen werden darf. Das Luftsicherheitsgesetz müsste dann in diesem Punkt zurückgezogen werden. Das ist allerdings scheinheilig. Denn ein Verteidigungsminister würde im Ernstfall - wenn sicher feststeht, was die Entführer mit dem Flugzeug vorhaben - eben doch den Abschuss befehlen. Er müsste dann darauf hoffen, dass Strafrichter einen Notstand annehmen und auf eine Strafe verzichten. Es würde also kein einziges Menschenleben gerettet, nur die Rechtsunsicherheit wäre immens. Will man das den Verantwortlichen vom Minister bis zum Piloten wirklich zumuten?
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