Mitteldeutsche Zeitung: zu Bleiberecht
Halle (ots)
Die sich abzeichnende Einigung zwischen Union und SPD auf ein dauerhaftes Bleiberecht von bisher nur "geduldeten" Ausländern ohne geklärten Aufenthaltsstatus in Deutschland ist richtig. Es handelt sich um einen Personenkreis, der zwar kein Asyl genießt, doch auch nicht in die Herkunftsländer zurückgeschickt werden kann. Bürgerkrieg, Verstümmelung von Frauen oder Hungersnöte bilden nämlich keinen Asylgrund, verbieten zugleich aber "Rückführung". Da all diese Menschen gesetzlich zur Untätigkeit verdammt sind, werden kriminelle Einkommensformen gefördert ebenso wie daraus erwachsende Fremdenfeindlichkeit. Dem dauerhaften Bleiberecht muss deshalb die Pflicht folgen, jede menschenwürdige Tätigkeit anzunehmen. Das ist Voraussetzung für den dauerhaften Aufenthaltsstatus.
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