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Mitteldeutsche Zeitung: zu RAF

Halle (ots)

Dass es Hinweise auf Wisniewski gab, wussten die
Ankläger der Bundesanwaltschaft zwar schon seit 1981 - allerdings 
ohne dieses Wissen zu verwerten. Erst jetzt, 26 Jahre später, leiten 
sie ein Ermittlungsverfahren ein. Ein Skandal wäre dies nur, wenn 
deshalb ein Fehlurteil gegeben hätte oder ein Anschlag hätte 
verhindert werden können. Beides war nicht der Fall. Folkerts hätte 
so oder so lebenslänglich bekommen, weil er das Buback-Attentat 
zumindest mit vorbereitete. Und Wisniewski saß wegen der 
Schleyer-Entführung 20 Jahre in Haft.

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