Mitteldeutsche Zeitung: zu RAF
Halle (ots)
Dass es Hinweise auf Wisniewski gab, wussten die Ankläger der Bundesanwaltschaft zwar schon seit 1981 - allerdings ohne dieses Wissen zu verwerten. Erst jetzt, 26 Jahre später, leiten sie ein Ermittlungsverfahren ein. Ein Skandal wäre dies nur, wenn deshalb ein Fehlurteil gegeben hätte oder ein Anschlag hätte verhindert werden können. Beides war nicht der Fall. Folkerts hätte so oder so lebenslänglich bekommen, weil er das Buback-Attentat zumindest mit vorbereitete. Und Wisniewski saß wegen der Schleyer-Entführung 20 Jahre in Haft.
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