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Stuttgarter Zeitung: Berlin ist gefragt
Kommentar zu Sicherungsverwahrung/Entschädigung/Urteil

Stuttgart (ots)

Die menschenrechtswidrige, weil nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung war in einem Bundesgesetz geregelt. Zahlen soll jetzt aber das Land Baden-Württemberg, das damals nichts anderes getan hat, als geltendes Bundesrecht anzuwenden. Dafür gibt es überzeugende rechtliche Gründe. Gerecht ist es nicht. Deshalb wäre es angebracht, wenn die Bundesländer und die Bundesregierung sich zusammenraufen könnten, die Kosten für diese Entschädigungen zumindest zu teilen.

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