Stuttgarter Zeitung: "Stuttgarter Zeitung" zum Urteil wegen verweigerter Hilfeleistung Vertane Chance/ Hilfe für den Nächsten ist gesetzliche Pflicht. Verstöße werden zu milde geahndet.
Stuttgart (ots)
Bewusst wegschauen ist eine Straftat. Egal, ob man einen Rentner in Essen links liegen lässt oder einen verunglückten Motorradfahrer in Heidenheim filmt, statt die Polizei zu rufen. Wer einen Hilflosen sieht und achtlos weitermacht, als sei nichts geschehen, ist nicht nur ein unsolidarischer Fiesling, sondern muss auch eine Geldstrafe zahlen. Doch welche Summe ist für ein Menschenleben angemessen? Die drei Verurteilten, die den 83-jährigen Rentner unbarmherzig übersahen, müssen zusammen 8800 Euro zahlen. Der Richter hätte die ganze Härte des Gesetzes anwenden und die Angeklagten zu einer Haftstrafe verurteilen können. Er hat es nicht getan - und damit die Chance für ein deutlicheres Zeichen für eine hinschauende Gesellschaft vertan.
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