Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu: BGH kippt Raser-Urteil
Stuttgart (ots)
Die Frage, ob PS-vernarrte Autoraser als Mörder bestraft werden können, sie bleibt auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe erst einmal offen. Das Landgericht in Berlin hatte zwei junge Männer, die mit maximaler Rücksichtslosigkeit über den Kurfürstendamm gerast waren, wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein unbeteiligter Rentner war ums Leben gekommen, weil eines der beiden Fahrzeuge ungebremst in seinen Geländewagen geprallt war. Der BGH hat das Urteil so nicht gelten lassen, in der Hauptstadt muss nun eine andere Kammer neu verhandeln. Aufgehoben ist in diesem Fall jedoch nur aufgeschoben. Die Berliner Richter können im zweiten Anlauf durchaus zum gleichen Ergebnis kommen wie ihre Kollegen beim ersten Versuch - dann wird der Fall wohl ein weiteres Mal in Karlsruhe landen. In ihrem Bemühen, das Urteil wasserdicht zu formulieren, ist den Berlinern eine Ungenauigkeit unterlaufen. Deswegen ist das Urteil gekippt. Der Versuch, das richtige (Straf-)Maß für diejenigen zu finden, die im Straßenverkehr jegliches Maß vergessen lassen, geht also weiter. In alle Richtungen: Am Donnerstag hat der BGH ein besonders hartes Urteil aufgehoben, vor einem halben Jahr hat er ein besonders zurückhaltendes Urteil gekippt. In Köln waren zwei Raser wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das sei zu wenig, so der BGH - mit Verweis auf das Rechtsempfinden der Bürger. Auf dieses Rechtsgefühl können die Richter nun nicht bauen. Viele Menschen empfinden die nun aufgehobene Berliner Entscheidung als völlig richtig. Bei wenigen Urteilen schlagen die Emotionen so hoch. Die Bundesrichter haben die nicht immer dankbare Aufgabe, die Emotionen außen vor zu lassen - und das Gesetz auszulegen. Gemessen an den bisherigen Grundsätzen der Rechtsprechung ist ihre Entscheidung richtig. Bei aller Grausamkeit im Ergebnis, bei aller Verwerflichkeit der Handelnden - Mord ist das nicht. Noch nicht. Auch das Recht entwickelt sich weiter, die Frage, ob besondere Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr als Mord gewertet werden kann, wird zahlreiche Staatsanwälte anspornen, eine entsprechende Anklage zu formulieren. Vor Kurzem ist auch in Hamburg ein Raser wegen Mordes verurteilt worden, auch hier ist es eine Frage der Zeit, bis sich der BGH damit beschäftigen muss. Zudem hat der Berliner Vorfall bereits eine weitreichende Entwicklung in Gang gesetzt. Autorennen mit tödlichem Ausgang können künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Das neue Gesetz hat zwar Lücken, aber es ist ein Schritt auf dem richtigen Weg. Wer Verkehrspsychologen Glauben schenkt, der erkennt, dass vorbeugende Maßnahmen mindestens genauso wichtig sind. Wer mit PS protzen muss, dessen charakterliche Eignung zur Teilnahme im Straßenverkehr ist intensiv zu hinterfragen, das Auto ist einzuziehen. Die Möglichkeiten dafür gibt es. Sie müssen sehr viel konsequenter angewandt werden - bevor ein Mensch zu Schaden kommt.
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